Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

ARBEIT/2361: Wer bekommt Weihnachtsgeld - was sehen die Tarifverträge vor? (idw)


Hans-Böckler-Stiftung - 03.11.2014

Wer bekommt Weihnachtsgeld - was sehen die Tarifverträge vor?

Service des WSI-Tarifarchivs



Rund 54 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Rund 15 Prozent erhalten eine Gewinnbeteiligung und 19 Prozent erhalten sonstige Sonderzahlungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 10.100 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten, die im Zeitraum von Juli 2013 bis Juni 2014 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind (siehe auch die Grafik in der pdf-Version dieser PM). Besonders groß ist der Vorsprung von Beschäftigten, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, gegenüber Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifbindung:

West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 57 Prozent, in Ostdeutschland 40 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.

Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 51 Prozent, bei den Männern dagegen 56 Prozent.

(Un)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 56 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 42 Prozent.

Vollzeit/Teilzeit: Vollzeitbeschäftigte erhalten mit 55 Prozent öfter Weihnachtsgeld als Teilzeitbeschäftigte mit 42 Prozent.

Tarifbindung: Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 71 Prozent ein Weihnachtsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 42 Prozent.

Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft stehen sich besser. 66 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 51 Prozent.

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet (siehe die ausführliche Tabelle in der pdf-Version; Link unten). Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,8 Prozent in der Energiewirtschaft Ost (AVEU), 2,4 Prozent im Bankgewerbe, 3,0 Prozent in der Druckindustrie über 3,5 Prozent im öffentlichen Dienst (Gemeinden) bis zu 4,5 % in der Kautschukindustrie Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. In der chemischen Industrie Ostdeutschlands wurde das Weihnachtsgeld von 65 auf 80 % eines Monatsentgelts angehoben, das entspricht einschließlich der Tarifanhebung einem Anstieg um fast 28 Prozent. Für die Metallindustrie Sachsen ist eine Angleichung des Weihnachtsgeldes an das West-Niveau erreicht, was zu einer Steigerung von insgesamt rund 13 % führt.

Ein im Vergleich relativ hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West und Sachsen, 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt die Jahressonderzahlung (zusammengesetzt aus Urlaubs- und Weihnachtgeld) je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (80 Prozent) und öffentlicher Dienst (Gemeinden, 45 - 67,5 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.

Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.



Weitere Informationen unter:
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2014_11_03.pdf
- Die Pressemitteilung mit Grafik und Tabelle (pdf)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution621

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hans-Böckler-Stiftung, Rainer Jung, 03.11.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2014