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ARBEIT/2322: Mindestlohngesetz exportiert Arbeitsplätze in der Landwirtschaft (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. Juli 2014

Mindestlohngesetz exportiert Arbeitsplätze in der Landwirtschaft

Rukwied: Regelungen für die Saisonarbeit sind eine Mogelpackung



Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, lehnt die Ergebnisse der jüngsten Anpassungen des Gesetzesentwurfes zum Mindestlohn unverändert ab. "Die von der Politik als Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte bezeichneten Sonderregelungen sind eine Mogelpackung. Das grundsätzliche Problem der Benachteiligung der landwirtschaftlichen Sonderkulturbetriebe in Deutschland gegenüber anderen europäischen Anbauregionen bleibt ungelöst", kritisierte der Bauernpräsident.

Rukwied hatte in den vergangenen Tagen mehrfach dargelegt, dass eine dauerhafte Übergangsregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau dringend notwendig sei. Der DBV hatte vorgeschlagen, für diesen Personenkreis einen Mindestlohn in Höhe von 80 Prozent des allgemeinen Mindestlohns festzulegen. Die Bundesregierung lehnt diese Forderung jedoch ab und ist auch nicht bereit, eine Übergangslösung, wie sie Zeitungszustellerinnen und Zeitungsteller zugebilligt wird, auf die Land- und Forstwirtschaft zu übertragen. "Stattdessen werden marginale Regelungen wie eine Verlängerung der kurzfristigen Beschäftigung und die Anrechenbarkeit von Kost und Logis als vermeintliche Lösungen dargestellt", so Rukwied.

"Das Mindestlohngesetz in seiner jetzigen Ausführung führt zur Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Sonderkulturbetriebe, vernichtet gezielt Arbeitsplätze im ländlichen Raum und in der Lebensmittelkette und verlagert die Erzeugung in das europäische Ausland", schlussfolgerte Rukwied. "Die Enttäuschung des Berufsstands über die Missachtung seiner Interessen im Mindestlohngesetz sind groß. Vor allem wird der von der Politik in Reden gelobte landwirtschaftliche Familienbetrieb getroffen." Die Produktion von Obst und Gemüse sowie weiteren Kulturarten werde sich mittelfristig in Niedriglohnländer wie zum Beispiel Polen, Rumänien und Griechenland verlagern", stellte Rukwied fest.

Am Donnerstag, 3. Juli 2014, wird der Bundestag das so genannte Tarifautonomiestärkungsgesetz, das die Mindestlohnregelung enthält, verabschieden. Die im Koalitionsvertrag zugesagte besondere Berücksichtigung der Probleme bei der Saisonarbeit erfolgte bisher nicht.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Juli 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014