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ARBEIT/1947: Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 13. Mai 2011

Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Lohnuntergrenze für 170.000 Beschäftigte gilt ab 1. Juni 2011


Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Mindestlohnverordnung im Bundesanzeiger haben ab dem 1. Juni 2011 alle rund 170.000 Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes Anspruch auf einen Mindestlohn. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2013.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: "Ich freue mich über den neuen Branchenmindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Er ist eine soziale Leitplanke für die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit dem 1. Mai auch für acht EU-Staaten in Mittel- und Osteuropa gilt. Und er zeigt: Es ist der richtige Weg, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Branche selbst auf Lohnuntergrenzen einigen, die dann durch die Politik für allgemeinverbindlich erklärt werden. So verhindern wir Lohndumping, gefährden aber keine Arbeitsplätze."

Die in der Verordnung festgelegte Entgeltuntergrenze verpflichtet alle in- und ausländischen Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche gleichermaßen, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. Die Höhe des Mindeststundenlohns für Sicherheitsdienstleistungen ist regional differenziert und zeitlich gestaffelt:

Er startet zum 1. Juni 2011 mit Beträgen zwischen 6,53 Euro (unter anderem in Rheinland-Pfalz und den östlichen Bundesländern) und 8,60 Euro (Baden-Württemberg) und steigt bis zum Jahr 2013 in zwei Stufen auf 7,50 bis 8,90 Euro an.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 19 vom 13. Mai 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2011