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AGRAR/1854: Netzausbau - Fortschritt bei der Naturschutz-Kompensation, aber unzureichende Entschädigung (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 25. Januar 2019

Netzausbau: Fortschritt bei der Naturschutz-Kompensation, aber unzureichende Entschädigung

DBV zur 1. Lesung zum Entwurf des Beschleunigungsgesetzes für den Netzausbau


Am 1. Februar berät der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus in 1. Lesung. Damit sollen Zahlungen an Landwirte und Grundeigentümer im Zuge des Netzausbaus von Höchstspannungsleitungen und die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einer Bundeskompensationsverordnung neu geregelt werden.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, zu diesem Entwurf: "Die Vorschläge für eine geringfügig erhöhte Dienstbarkeitsentschädigung und für einen Beschleunigungszuschlag sind völlig unzureichend und spiegeln lediglich den jetzigen Status quo in der Praxis wider. Eine höhere Akzeptanz bei den betroffenen Land- und Forstwirten und damit auch eine Beschleunigung des Netzausbaus lässt sich damit nicht erreichen. Deshalb sind hier deutliche Nachbesserungen im Sinne der Generationengerechtigkeit erforderlich." Eine stärkere Differenzierung zwischen den Erdkabelprojekten und Freileitungen ist nach Einschätzung des DBV-Präsidenten ebenfalls geboten.

Positiv wertet Rukwied die Vorschläge zur Naturschutzkompensation: "Es ist ein wichtiges Signal, dass die Koalition bei allen Infrastrukturprojekten in Planungshoheit des Bundes den Naturschutzausgleich flächenschonend und landwirtschaftsverträglicher gestalten will. Bei Erdverkabelung sollte eine Kompensation in der Regel entbehrlich sein. Wir hoffen, dass die neue Bundeskompensationsverordnung in 2019 zügig umgesetzt wird", so der Bauernpräsident.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Januar 2019
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2019

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