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AGRAR/1621: Zur Kapitalbeteiligung an landwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 220 vom 19.07.13

Neue Studie des Thünen-Instituts zur Kapitalbeteiligung an landwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland



Die Landwirtschaft ist auch für Investoren außerhalb der Landwirtschaft offenbar nach wie vor attraktiv. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die das Thünen-Institut im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums durchgeführt hat.


Dabei wurde der Erwerb von Kapitalanteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen durch nichtlandwirtschaftliche Investoren in fünf verschiedenen Fallregionen exemplarisch untersucht, darunter die Uckermark, die Börde, Vorpommern, das Emsland und Borken. Aufgrund der Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt und positiven Aussichten in der Landwirtschaft stehen demnach vor allem Ackerbaubetriebe in Ostdeutschland als rentable Kapitalanlagen im Fokus von Investitionen. Hier ist das Preisniveau noch immer deutlich günstiger ist als in den alten Bundesländern. Die Untersuchung ergab, dass Investoren, die sich mit Kapital an landwirtschaftlichen Unternehmen beteiligen wollen, in der Regel eine Mehrheitsbeteiligung anstreben und damit die Unternehmensübernahme mit vollem unternehmerischem Risiko. In 38 Prozent der untersuchten ostdeutschen GmbHs sind Unternehmer mit nichtlandwirtschaftlichen Kapitalverflechtungen die Allein- oder Mehrheitseigentümer. Es handelt sich dabei meist um langfristig ausgerichtete Investitionen.

Die externen Investoren verstärken den ohnehin regen Wettbewerb landwirtschaftlicher Unternehmen um Eigentum und Flächenbewirtschaftung. Dies hat zum weiteren Anstieg der Kaufwerte für Landwirtschaftsflächen im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr beigetragen: 19 Prozent in den neuen Ländern und 9 Prozent in den alten Ländern. Dabei gab es den höchsten absoluten Kaufwertanstieg in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.

Die Studie macht auch deutlich, dass die Entwicklung in Deutschland sehr heterogen verläuft. Während in den Fallregionen Westdeutschlands Anteilskäufe durch nichtlandwirtschaftliche Investoren - wenn überhaupt - nur eine geringe Rolle spielen, wurde seit 2007 in elf der ausgewerteten 63 GmbHs in den ostdeutschen Fallregionen eine Zunahme des Einflusses außerlandwirtschaftlicher Investoren festgestellt. Außerdem erfolgt der Einstieg bzw. die Übernahme durch Investoren häufig aufgrund einer fehlenden Hofnachfolge oder bei akutem Kapitalbedarf aufgrund wirtschaftlicher Schwäche bzw. bei Investitions- und damit verbundenen Finanzierungsproblemen. Da die Vermögens-Konzentration in vielen Agrarunternehmen aber mittlerweile erheblich ist, ist die Übernahme von Betrieben bzw. Betriebsteilen im Generationswechsel oft nur für Personen oder Unternehmen mit hoher Finanzkraft möglich.

Die Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren in der Landwirtschaft haben in den letzten Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt bis hin zur Forderung, diese Aktivitäten einzugrenzen bzw. ganz zu unterbinden. Nicht selten werden die zu beobachtenden Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Flächen damit in Zusammenhang gebracht. Belastbare Daten oder Untersuchungen liegen dazu bislang kaum vor. Klar ist: Anteilskäufe können viele positive Effekte haben wie zum Beispiel verstärkte Investitionstätigkeit, gestärkter Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig dürfen aber Aspekte wie ein Abbau von Arbeitskräften oder die Verlagerung möglicher Gewinne aus der Region nicht außeracht gelassen werden.

Die Untersuchung des TI knüpft an eine erste Studie des TI aus dem Jahr 2011 an, die insbesondere Flächenkäufe zum Gegenstand hatte. Beide Untersuchungen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Bitten der Bundesländer durchgeführt. Denn in der Diskussion um bodenpolitische Eingriffs- bzw. Steuerungsmöglichkeiten steht in erster Linie das Grundstück-Verkehrsgesetz (GrstVG) immer wieder im Fokus. Im Hinblick auf mögliche Konsequenzen sind deshalb insbesondere die Länder gefragt, denen in der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Grundstück-Verkehrsrecht übertragen wurde. Die Länder sind jetzt gefordert, die in den verschiedenen Regionen unterschiedliche Lage und Entwicklung vor Ort zu bewerten, um dann gegebenenfalls mit Hilfe eines weiterentwickelten Grundstückverkehrsgesetzes unerwünschten Entwicklungen entgegen zu wirken. Die Untersuchung beschränkt sich auf fünf beispielhafte Regionen in Deutschland und auf Unternehmen der Rechtsform GmbH. Eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Regionen bzw. Unternehmen anderer Rechtsformen ist nicht ohne weiteres möglich.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 220 vom 19.07.13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2013