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MELDUNG/133: Kinderrechte im Grundgesetz - UNICEF begrüßt Vorstoß der Familienministerin (UNICEF)


UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - Köln, 11.08.2014

Für Kinderrechte im Grundgesetz

UNICEF Deutschland begrüßt Vorstoß der Familienministerin



Köln, den 11. August 2014. UNICEF Deutschland begrüßt die Ankündigung der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, Kinderrechte deutlicher im Grundgesetz zu verankern. "Angesichts schlimmer Fälle von Kindesmisshandlungen scheinen mehr und mehr verantwortliche Politiker zu begreifen, dass die Rechte der Kinder dauerhaft gestärkt werden müssen", so UNICEF-Geschäftsführer Christian Schneider. "Gesetze sind zwar kein Allheilmittel, aber die Änderung des Grundgesetzes ist ein unverzichtbarer Baustein für den wirksamen Schutz von Kinderrechten."

Ein aktueller Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zitiert die Familienministerin mit den Worten: "Eine solche Ergänzung im Grundgesetz würde die Situation von Kindern und Jugendlichen in vielen Lebensbereichen wirksam verbessern." Erst im Februar hatte der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen die Bundesregierung aufgefordert, die Kinderrechte gesetzlich zu stärken.

UNICEF Deutschland tritt im Aktionsbündnis Kinderrechte seit vielen Jahren für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes ein.


Mehr Informationen:
www.unicef.de/kinderrechte und www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 11. August 2014
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
Höninger Weg 104, 50969 Köln
Telefon: 0221/936 50-0, Fax: 0221/93 65 02 79
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2014