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ORGANISATION/322: EU Freizügigkeitsgesetz - Keine Belege für Sozialmissbrauch in großem Stil (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 28. November 2014

EU Freizügigkeitsgesetz

Keine Belege für Sozialmissbrauch in großem Stil



Berlin, 28. November 2014. " Statt Zuwanderer generell des Sozialmissbrauchs zu verdächtigen, sollten wir sie dabei unterstützen, in Deutschland heimisch zu werden", kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher die Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes. "Es ist kein Betrug, als EU-Zuwanderer Kindergeld oder Sozialleistungen zu beziehen. Es entspricht geltendem Recht."

Durch das Gesetz würde jedoch der Eindruck vermittelt, besonders viele EU-Zuwanderer beziehen Sozialleistungen, die ihnen nicht zustehen. Dafür gibt es jedoch keinerlei Belege. Dies wurde auch im Bericht des Staatssekretärausschusses deutlich, der überprüft hat, ob mit der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit der Missbrauch von Sozialleistungen angestiegen war.

Um einen Missbrauch von Sozialleistungen zu bestrafen gibt es bereits jetzt klare Gesetze. So können EU-Zuwanderer, die betrügen, ausgewiesen werden. Die im Oktober zur Anhörung im Innenausschuss des Bundestags geladenen Sachverständigen waren sich weitgehend darüber einig, dass es keiner weiteren gesetzlichen Regelung bedarf.

Für dringlich hält der Deutsche Caritasverband hingegen die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Ausbeutung. "Die allermeisten Einwanderer möchten unbedingt arbeiten. Manche Arbeitgeber nutzen dies aus, indem sie sehr niedrige Löhne zahlen und die Menschen unter der Hand beschäftigen. Hier müssen die Kontrollen verstärkt werden", so Neher.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2014