Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → SOZIALES

KIND/028: Wirksamkeit der UN-Konvention für alle Kinder begrüßt (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 3. Mai 2010

Kabinett beschließt Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention

PRO ASYL begrüßt die volle Wirksamkeit der UN-Konvention für alle Kinder


PRO ASYL begrüßt den heutigen Beschluss der Bundesregierung, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Es ist ein überfälliger Schritt, auf den Menschen- und Flüchtlingsorganisationen seit 18 Jahren gedrängt haben. "Der Skandal, dass Flüchtlings- und Migrantenkindern die völkerrechtlichen Mindestrechte vorenthalten wurden, wird nun endlich beendet", erklärte Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL. Dies sei ein guter Tag für das Völkerrecht und die Menschenrechte.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 5. April 1992 durch Deutschland nur unter Vorbehalt ratifiziert. Die Kinderrechte nach der UN-Konvention kamen demnach in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nicht zur Anwendung. Die Folge dieser Ungleichbehandlung ist unter anderem, dass Minderjährige in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren bereits ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt werden und z.B. in Abschiebungshaft genommen werden können.

Die Kinderrechtskonvention sieht den Vorrang des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen vor. PRO ASYL begrüßt, dass dieses Prinzip nun auch gegenüber Flüchtlings- und Migrantenkindern volle Wirkung entfalten können wird.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte bereits am 26. September 2001 empfohlen, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Ihm folgten wiederholt Beschlüsse des Bundestages. Ebenso war die beabsichtigte Vorbehaltsrücknahme Gegenstand von Koalitionsverträgen und Parteiprogrammen. Die Vorgänger-Regierungen haben die Rücknahme der Vorbehalte letztlich mit dem Hinweis auf den Widerstand der Bundesländer nicht umgesetzt. Die Länder seien gemäß des Lindauer Abkommens zu beteiligen. Am 26. März 2010 hat der Bundesrat seine Blockade nun aufgegeben und einen Beschluss gefällt, in dem er die Vorbehaltsrücknahme begrüßt hat.

"Der heutige Beschluss wäre das gute Ende dieser schier unendlichen Geschichte, wenn die Politik nun unvorzüglich daran geht, die nachhaltige Verbesserung der Situation von Flüchtlingskindern durch die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu erreichen", sagte Heiko Kauffmann.


*


Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 3. Mai 2010
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2010