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FRAUEN/610: Die Rechte von Frauen in Flüchtlingsunterkünften schützen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 14. Januar 2016

Die Rechte von Frauen in Flüchtlingsunterkünften schützen


Berlin - Länder und Kommunen stehen derzeit vor der Herausforderung, die große Zahl geflüchteter Menschen unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Dabei stehen vor allem Fragen der Unterbringung und Kostenübernahme im Fokus, über die Qualität der Unterkünfte und die Wahrung der Rechte von Asylsuchenden wird wenig diskutiert. Schutzbedürftige Flüchtlingsgruppen wie Frauen und Mädchen brauchen jedoch besondere Unterstützung. Sie fliehen unter anderem vor geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren Herkunftsländern, erfahren Gewalt auf der Flucht und mitunter auch in Unterkünften in Deutschland.

Anlässlich der heutigen Veranstaltung "Frauen in Flüchtlingsunterkünften: Lage erkennen - Rechte wahren", die das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoguz, in Berlin durchführte, erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf:

"Deutschland ist verpflichtet, geflüchtete Frauen besonders zu schützen und ihnen psychosoziale Unterstützung sowie Gesundheitsversorgung zu gewähren, unabhängig davon, ob sie allein oder im Familienverband einreisen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie, die Mindestanforderungen für die Aufnahme von Asylsuchenden in der Europäischen Union formuliert und deren Umsetzung in Deutschland seit Juli 2015 überfällig ist. Bislang fehlen verbindliche Vorgaben für die Rechte von Frauen in Flüchtlingsunterkünften, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Diese Vorgaben müssen sowohl für Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer als auch für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte gelten. Die besonderen Bedürfnisse von Mädchen, Schwangeren, Frauen mit Beeinträchtigungen, Lesben, Transfrauen und Opfern sexualisierter Gewalt müssen dabei berücksichtigt werden. Dies setzt voraus, dass Programme und Maßnahmen aus der Perspektive und unter Beteiligung von Flüchtlingsfrauen konzipiert werden. Den Zugang zu Rechten zu gewährleisten bedeutet beispielsweise auch, Sprachmittlung, Kinderbetreuung oder Frauenräume in den Unterkünften bereitzustellen."

Die EU-Aufnahmerichtlinie enthält Mindestnormen für die Aufnahme von Asylsuchenden in der Europäischen Union und verlangt von den Mitgliedstaaten unter anderem:

- geschlechtsspezifische Aspekte bei der Unterbringung zu berücksichtigen,
- Maßnahmen zu ergreifen, um geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich
sexueller Übergriffe und Belästigungen in allen Unterkünften zu
 verhindern, 
- Schutzsuchenden mit besonderen Bedürfnissen wie psychisch
Kranken, Schwangeren oder Gewaltbetroffenen die erforderlichen
medizinischen und sonstigen Hilfen zur Verfügung zu stellen.


Weitere Informationen:

Programm der Veranstaltung "Frauen in Flüchtlingsunterkünften: Lage erkennen - Rechte wahren":
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=215&tx_news_pi1%5Bnews%5D=1221&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&cHash=2b74e845217ca51a15e93555d5846654

Heike Rabe (2015): Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt - auch in Flüchtlingsunterkünften (Policy Paper Nr. 32)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=614&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=3e7d1ed09b598634063ffda80f81ad62

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0033&rid=1

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Januar 2016
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2016

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