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WISSENSCHAFT/938: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Juni 2009 (GWK)


Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) - 08.06.2009

Pressekonferenz anlässlich der 6. Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am Montag, 08. Juni 2009

unter Leitung des GWK-Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin und der Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung Frau Cornelia Quennet-Thielen


• Sonderprogramme kommen:

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat in ihrer Sitzung am 8. Juni 2009 mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder in ihrer gemeinsamen Besprechung am 04. Juni 2009 den Vorschlägen der GWK für die Gestaltung der zweiten Programmphase des Hochschulpaktes 2020 und für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative zur Förderung der Spitzenforschung an Hochschulen und des Paktes für Forschung und Innovation mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zugestimmt haben. Die GWK hatte die Programme mit einem Gesamtvolumen von rund 18 Milliarden Euro bis zum Jahr 2019 in ihrer Sondersitzung am 22. April 2009 beschlossen. (Vgl. PM 16/2009)


• Haushalte von DFG und MPG steigen im Jahr 2010 um 3 Prozent:

Die DFG erhält für das Jahr 2010 von Bund und Ländern eine Gesamtförderung in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro - davon für die Grundförderung (institutionelle Förderung) rund 1,5 Milliarden Euro und für Sonderfinanzierungen rund 736 Millionen Euro. Die Grundförderung von rund 1,5 Milliarden Euro entspricht der im Pakt für Forschung und Innovation verabredeten Steigerung um 3 Prozent gegenüber dem Jahr 2009. Zusätzlich zu dieser gemeinsamen institutionellen Zuwendung erhält die DFG für die genannten Sonderfinanzierungen rund 258 Millionen Euro für die Gewährung von Programmpauschalen, weitere 85 Millionen Euro Bundesmittel stehen für die Förderung von Forschungsgroßgeräten zur Verfügung und für die Durchführung der Exzellenzinitiative erhält die DFG 393 Millionen Euro. Die MPG wird im Jahre 2010 eine gemeinsame Zuwendung des Bundes und der Länder in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro erhalten. Entsprechend der im Pakt für Forschung und Innovation verabredeten Steigerung beträgt auch hier der Aufwuchs 3 Prozent gegenüber dem Jahr 2009. (Vgl. PM 14/09)


• Mehr Geld für Forschungsbauten an Hochschulen:

Für die Errichtung von Forschungsbauten an Hochschulen wollen Bund und Länder im nächsten Jahr 340 Millionen Euro aufwenden. Die GWK hat heute weitere 18 große Bau- und Geräteinvestitionsvorhaben in die gemeinsame Förderung aufgenommen; eine Liste der neuen Vorhaben befindet sich in PM 15/2009. Insgesamt werden nun 53 Vorhaben gefördert. (Vgl. PM 15/2009)


• Ausbau der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durch Erweiterung ihres Aufgabenspektrums um die Förderung postgradualer Lehre im Kontext von Forschungsanträgen

Die GWK hat heute auf Antrag des baden-württembergischen Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Herrn Prof. Dr. Frankenberg, die Erweiterung des Aufgabenspektrums der DFG um die Förderung von forschungsnaher Lehre diskutiert. Hintergrund hierfür ist die Bedeutung guter Lehre für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland. Dieser Vorschlag wird im Ausschuss der GWK weiter beraten. In Zusammenarbeit mit der DFG und dem Wissenschaftsrat (WR) soll er der GWK Möglichkeiten und Probleme der Nachwuchsförderung im Rahmen der satzungsgemäßen DFG-Aufgabenstellung aufzeigen.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.gwk-bonn.de


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Berlin/Bonn, 08. Juni 2009
PM 16/2009

Sonderprogramme kommen!

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in ihrer Sitzung am 8. Juni 2009 mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder in ihrer gemeinsamen Besprechung am 4. Juni 2009 den Vorschlägen der GWK für die Gestaltung der zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020 und für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative zur Förderung der Spitzenforschung an Hochschulen und des Paktes für Forschung und Innovation mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zugestimmt haben.

Senator Professor Dr. E. Jürgen Zöllner, Vorsitzender der GWK: "Die Tatsache, dass alle drei Programme trotz Finanzkrise und hoher Neuverschuldung weitergeführt werden können, unterstreicht den hohen Stellenwert von Bildung und Forschung in Deutschland. Wir wollen die Bildungschancen für junge Menschen offen halten!" Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan: "Mit der finanziellen Sicherheit für die drei Programme Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation haben wir die richtigen Prioritäten gesetzt. Wenn wir gestärkt aus der Krise herausgehen wollen, wenn wir wirtschaftlichen Wohlstand und qualifizierte Beschäftigung sichern wollen, dann sind erhöhte Investitionen in Bildung und Forschung unerlässlich."

Die GWK hatte die drei Programme mit einem Gesamtvolumen von rund 18 Milliarden Euro bis zum Jahr 2019 in ihrer Sondersitzung am 22. April 2009 beschlossen. Der bis zum Jahr 2020 konzipierte Hochschulpakt erhält für seine zweite Phase bis zum 31. Dezember 2015 zusätzliche Mittel, um den zu erwartenden 275.000 zusätzlichen Studienanfängern die Chance für die Aufnahme eines Studiums zu eröffnen. Über die Aufnahme von zusätzlichen Studienanfängern hinaus gewährleistet die Fortsetzung des Hochschulpaktes auch die Weiterführung der bereits in der ersten Phase bereitgestellten Programmpauschalen. Mit der Gewährung dieser Programmpauschalen durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sollen Forschungsvorhaben einen 20-prozentigen Zuschlag zur Deckung der indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben erhalten.

Die Exzellenzinitiative zur Förderung exzellenter Forschung an Hochschulen, die bereits nach relativ kurzer Zeit in ihren ersten beiden Ausschreibungsrunden eine außerordentlich positive Wirkung entfaltet hat, wird ebenfalls fortgesetzt. Dabei wird zum einen gewährleistet, dass die in den ersten beiden Runden begonnenen und erfolgreichen Vorhaben fortgesetzt werden können. Zum anderen können so weitere Projekte für Graduiertenschulen, Exzellenz-Cluster und Zukunftskonzepte zum Ausbau der Spitzenforschung zum Zuge kommen.

Mit dem Pakt für Forschung und Innovation erhalten die Organisationen der gemeinsam geförderten Forschungseinrichtungen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft) sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft als Förderorganisation finanzielle Planungssicherheit. Ihre Zuschüsse sollen in den Jahren 2011 bis 2015 jährlich um 5 Prozent steigen; Sondertatbestände wie etwa die Aufnahme neuer Einrichtungen in die gemeinsame Förderung sollen darüber hinaus gesondert berücksichtigt werden können. Diese Zusage versetzt die Wissenschaftsorganisationen in die Lage, die von Bund und Ländern im Einvernehmen mit den Wissenschaftsorganisationen definierten forschungspolitischen Ziele zu verfolgen, indem sie strategische Maßnahmen fortsetzen und weiterentwickeln, vorhandene Instrumente qualitativ und quantitativ ausbauen sowie neue Instrumente entwickeln, erproben und etablieren.


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Berlin/Bonn, 8. Juni 2009
PM 14/2009

Haushalte der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft für das Jahr 2010 verabschiedet

Heute hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) über die Höhe der Zuwendungen für die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft im Jahre 2010 entschieden.

o Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) erhält für das Jahr 2010 von Bund und Ländern eine Gesamtförderung in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro - davon für die Grundförderung (institutionelle Förderung) rund 1,5 Milliarden Euro und für Sonderfinanzierungen rund 736 Millionen Euro.

Die Grundförderung von rund 1,5 Milliarden Euro entspricht der im Pakt für Forschung und Innovation verabredeten Steigerung um 3 Prozent gegenüber dem Jahr 2009. Der Anteil des Bundes an der Grundförderung der DFG beträgt 58 Prozent, 42 Prozent finanzieren die Länder. Die Mittel stehen der DFG insbesondere für die Förderung von Sonderforschungsbereichen, Forschungszentren, Schwerpunktprogrammen, Forschergruppen, hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlern (z.B. im Emmy-Noether-Programm, im Heisenberg-Programm oder durch die Leibniz-Preise) und nicht zuletzt von einzelnen Forschungsvorhaben hervorragender Wissenschaftler zur Verfügung.

Zusätzlich zu dieser gemeinsamen institutionellen Zuwendung erhält die DFG weitere 736 Millionen Euro:

Für die Gewährung von Programmpauschalen erhält die DFG eine Sonderzuwendung des Bundes in Höhe von rund 258 Millionen Euro. Dieser im Hochschulpakt 2020 verabredete sogenannte Overhead erlaubt es der DFG, auf Forschungsvorhaben einen 20-prozentigen Zuschlag zur Deckung der indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben zu zahlen.

Für die Förderung von Forschungsgroßgeräten stehen der DFG Bundesmittel in Höhe von 85 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung von Forschungsgroßgeräten von überregionaler Bedeutung an Hochschulen ist Teil der im Rahmen der Föderalismusreform I eingeführten neuen Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 b des Grundgesetzes. Damit sollen die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung verbessert werden. Das jeweilige Sitzland der begünstigten Hochschule bringt einen gleich großen Betrag auf.

Ebenfalls zusätzlich zur institutionellen Grundfinanzierung erhält die DFG Mittel in Höhe von rund 393 Millionen Euro zur Durchführung der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder. Dieser Betrag wird zu drei Vierteln vom Bund und zu einem Viertel von den Ländern aufgebracht.

• Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG) ist die wichtigste Organisation für die Grundlagenforschung außerhalb der Hochschulen und unterhält rund 80 eigene Institute sowie weitere Forschungsstellen, Laboratorien und Arbeitsgruppen. Sie soll 2010 eine gemeinsame Zuwendung des Bundes und der Länder in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro erhalten. Der Bund und die Länder bringen diesen Betrag je zur Hälfte auf. Entsprechend der im Pakt für Forschung und Innovation verabredeten Steigerung beträgt der Aufwuchs 3 Prozent gegenüber dem Jahr 2009.

Auf dieser Grundlage verfügt die MPG über den notwendigen Freiraum und die Planungssicherheit, um ihre Forschungsaktivitäten und neuen Initiativen weiter erfolgreich fortzusetzen. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Vernetzung mit externen Partnern und zwischen den Instituten, die Verbesserung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und der Transfer von Grundlagenwissen in die Anwendung bilden wesentliche Elemente der im Pakt vereinbarten Förderschwerpunkte. Zugleich leistet die Max-Planck-Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems und zur Steigerung seiner internationalen Konkurrenzfähigkeit.


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Berlin/Bonn, 08. Juni 2009
PM 15/2009

Mehr Geld für Forschungsbauten an Hochschulen

Für die Errichtung von Forschungsbauten an Hochschulen wollen Bund und Länder im nächsten Jahr 340 Millionen Euro aufwenden. Die Ausgaben werden je zur Hälfte durch den Bund und das Land, in dem der Bau errichtet wird, getragen.

Die Förderung von Bauvorhaben und Großgeräten für Forschung von überregionaler Bedeutung ist seit der Föderalismusreform I eine der neuen Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91 b des Grundgesetzes. Damit wollen Bund und Länder die wissenschaftliche Konkurrenzfähigkeit der Forschung an Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb auch im investiven Bereich gezielt stärken. Die Prüfung der wissenschaftlichen Qualität und der überregionalen Bedeutung der wissenschaftlichen Konzepte für die Forschungseinheiten, die ein solches großes Investitionsvorhaben beantragen, übernimmt der Wissenschaftsrat. Aufgrund seiner Empfehlung hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz heute weitere 18 große Bau- und Geräteinvestitionsvorhaben in die gemeinsame Förderung aufgenommen; insgesamt werden damit 53 Vorhaben gefördert. Erstmals werden in einer speziellen Förderlinie auch drei Hochleistungsrechner für die überregionale Versorgung der Hochschulforschung finanziert.

Die neuen Vorhaben sind:

Universität Erlangen-Nürnberg: Interdisziplinäres Zentrum für funktionale Partikelsysteme,
Technische Universität Darmstadt: Neubau für den Exzellenzcluster "Smart Interfaces",
Universität Freiburg: Zentrum für Translationale Zellforschung (ZTZ),
Universität Tübingen: Ganzkörper-PET/MR,
Universität Jena: Abbe Center of Photonocs (ACP),
RWTH Aachen: Center for Mobile Propulsion (CMP),
Universität Heidelberg: Forschungsbau für ELKA (Elementarprozesse in katalytischen Reaktionen),
Leibniz-Rechenzentrum Garching: Nationales/europäisches Zentrum für Supercomputing,
Universität Konstanz: Zentrum für Chemische Biologie (CCB),
Universität Marburg: Zentrum für Tumor- und Immunbiologie (ZTI),
Universität Rostock: Forschungsbau "Komplexe Molekulare Systeme",
Universität Duisburg-Essen: NETZ - NanoEnergieTechnikZentrum,
Universität Weimar: Digital Bauhaus Lab,
Technische Universität Braunschweig: Niedersächsisches Forschungszentrum Fahrzeugtechnik (NFF,)
Freie Universität Berlin: Neubau Kleine Fächer - 3. Bauabschnitt Obstbaugelände,
Technische Universität Darmstadt: Hochleistungsrechner der TU Darmstadt,
Konrad Zuse Zentrum Berlin: Hochleistungsrechner im HLRN-Verbund,
Universität Hannover: Nachfolge Hochleistungsrechner Niedersachsen.

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), Rebekka Kötting, 08.06.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2009