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KULTUR/396: Vielfalt in Deutschlands Kunst- und Kulturlandschaft ausgebaut (UNESCO)


Deutsche UNESCO-Kommission - Pressemitteilung vom 19. Juli 2016

Vielfalt in Deutschlands Kunst- und Kulturlandschaft ausgebaut

Deutscher Staatenbericht zur UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eingereicht


Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft haben seit 2012 eine Vielzahl von innovativen und wirksamen Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland ergriffen. Das zeigt der kürzlich bei der UNESCO eingereichte zweite deutsche Staatenbericht zur "Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen". Zwischen 2012 und 2015 wurden nicht nur die Kulturbudgets von Bund und Ländern erheblich gesteigert, auch die sozialen Rahmenbedingungen für selbständige Künstlerinnen und Künstler konnten gesetzlich deutlich verbessert werden. In der internationalen Kulturkooperation sind viele innovative Programme entstanden, die heutige Online-Möglichkeiten voll ausschöpfen. Nachholbedarf besteht unter anderem bei der Gendergerechtigkeit im Kunst- und Kultursektor und in praktischen Fragen der Künstlermobilität.

"Die Förderung kultureller Vielfalt ist eine Kernaufgabe für das demokratische Gemeinwesen", stellt Prof. Dr. Verena Metze-Mangold, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission fest. "Vielfalt fördert Kreativität und Innovation. Im fortschreitenden Globalisierungsprozess muss daher das Recht zur gesellschaftspolitischen Gestaltung gewahrt werden, gerade weil wir im internationalen Vergleich über ein besonders dichtes Netz an öffentlich geförderten Kultureinrichtungen und hochkarätigen und internationalen Kulturangeboten verfügen. Vielerorts vermitteln nicht nur kulturelle Einrichtungen selbst, sondern auch Bürgerinitiativen kulturelle Teilhabe für Kinder und Jugendliche und für Menschen mit geringen Einkommen, die sonst kaum Zugang zu Kunst und Kultur haben. Wir müssen dieses vielfältige Engagement zur Förderung der Diversität kultureller Ausdrucksformen weiter verstetigen."

Der deutsche Staatenbericht zeigt: Kulturelle Vielfalt stimuliert nachhaltige Entwicklung. So nutzen Städte wie Hannover, Heidelberg und Mannheim den Entwicklungsfaktor Kultur seit 2014 systematisch als UNESCO-Städte der Musik und der Literatur auch für die langfristige Stadtentwicklung. Der Bericht zeigt auf, wie demokratisch-partizipativ erarbeitete Landeskulturkonzeptionen zum Beispiel in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen Regionalentwicklung mit kultureller Bildung und Kulturtourismus verbinden. Viele Bundesländer und Kommunen haben aktuell ihre Förderrichtlinien angepasst, um Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen und Migranten zu stärken.

Nachfrageorientierte Online-Programme für Kunst- und Kulturmanagement werden weltweit von Zehntausenden genutzt. Die Förderung von Medienvielfalt in arabischen Ländern mit Jugend-Talkshows, die Unterstützung der Mobilität von Künstlerinnen und Produzenten aus Ländern des Globalen Südens und innovative Film- und Übersetzungsprogramme sind weitere Meilensteine. Die Erweiterung von barrierefreien Zugängen zu Kunst und Kultur in allen Dimensionen sowie Inklusion in der kulturellen Beteiligung wurden zudem wesentlich vorangebracht durch den nationalen Aktionsplan im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung.


Hintergrund

Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 die "Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet. Diese garantiert das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik der Vertragsstaaten. Sie stärkt die Governance im Kunst- und Kultursektor und soll die globale Kulturkooperation auf eine gleichgewichtigere Basis stellen. Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft. Deutschland hat die UNESCO-Konvention am 12. März 2007 ratifiziert.

Alle vier Jahre informieren die Vertragsstaaten mit einem Staatenbericht über die Umsetzung der Konvention in ihren Ländern. Die zusammengestellten Daten und Informationen erleichtern den Austausch von Erfahrungen und Gute-Praxis-Beispielen und fördern so die Umsetzung der Konvention. Die Erstellung des zweiten deutschen Staatenberichts zu der Konvention wurde durch einen Lenkungsausschuss, bestehend aus dem Auswärtigen Amt (Federführung), der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Kultusministerkonferenz gesteuert und von der Deutschen UNESCO-Kommission fachlich unterstützt.


Weitere Informationen:
Zweiter Staatenbericht zur UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/740870/publicationFile/218654/ZweiterStaatenbericht2016.pdf

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Quelle:
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Colmantstraße 15, D-53115 Bonn
Telefon: +49 (0)228-60497-44
E-Mail: presse(at)unesco.de
Internet: http://www.unesco.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2016

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