Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → FAKTEN

KULTUR/291: Bernd Neumann würdigt die kulturelle Bedeutung von Volksfesten (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand - 12.01.09

Kulturstaatsminister Bernd Neumann würdigt die kulturelle Bedeutung von Volksfesten


Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat zur heutigen Eröffnung des 60. Delegiertentages des Deutschen Schaustellerbundes (DSB) in Berlin die besondere kulturelle Bedeutung von Volksfesten betont: "Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass die Volksfeste zum immateriellen Kulturerbe in Deutschland gehören. Jahrmärkte sind über Jahrhunderte Tradition - sie sind Kultur, und zwar Kultur für alle. Die Menschen identifizieren sich vor Ort mit ihren Kirmessen und Jahrmärkten. Volksfeste gehören zu unserer Kultur wie Musik, Architektur und Literatur.

Weit über die Hälfte aller Deutschen besucht statistisch gesehen drei Mal jährlich ein Volksfest. Volksfeste generieren Umsätze in Milliardenhöhe. Man könne es sich hierbei nicht leisten, Kultur und Wirtschaft als Gegensatz zu begreifen, erklärte Staatsminister Bernd Neumann: "Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Kulturwirtschaft in Deutschland weiter zu stärken. Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft, zu der auch das Schaustellergewerbe zählt, steht mit 124 Milliarden Euro Umsatz und rund einer Million Beschäftigten europaweit ganz vorn." Zur Unterstützung der Unternehmen hat der Kulturstaatsminister in seinem Haus ein Referat "Kultur- und Kreativwirtschaft" eingerichtet und gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft gestartet. "Viele kulturwirtschaftliche Betriebe - gerade auch im Schaustellergewerbe - gehören zu den Kleinunternehmen. Unser Ziel muss es sein, diese Unternehmen zu erhalten und zu unterstützen. Sie sind die Garantie für Qualität und Vielfalt!"

Kulturstaatsminister Bernd Neumann ging auch auf die Forderung des DSB ein, die deutschen Volksfeste als immaterielles UNESCO-Welterbe anzuerkennen. Das maßgebliche UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003 wurde von Deutschland wie auch von zahlreichen EU-Staaten bislang nicht unterzeichnet. Staatsminister Bernd Neumann wies darauf hin, dass noch einige wichtige Fragen zu klären seien. "Für einen Beitritt gibt es keine Eilbedürftigkeit, zumal es gerade in Deutschland keinen zwingenden Bedarf an einem solchen völkerrechtlichen Instrumentarium gibt. Die Ausgestaltung der Konvention in der Praxis muss sicherstellen, dass ein Beitritt dem immateriellen Kulturerbe wirklich zum Vorteil gereicht."


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17 vom 12.01.2009
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, D-10117 Berlin
Telefon: 01888 / 272 - 0, Telefax: 01888 / 272 - 2555
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Januar 2009