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ASYL/572: Europa und die Flüchtlinge (Der Schlepper)


Der Schlepper Nr. 46 - Winter 2008/2009
Quartalsmagazin für Migration und Flüchtlingssolidarität in Schleswig-Holstein

Europa und die Flüchtlinge
60 Jahre allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Von Wolf-Dieter Narr


I. Zur europäischen Situation der Menschenrechte

Hört man auf die quasioffiziellen Äußerungen repräsentativer Europäer, dann hat dieser Kontinent die Spitze der Zivilisation erklommen. Über dem "gemeinsamen Haus Europa" prangt eine Inschrift: "Hier wurden die Menschenrechte erfunden. Hier werden sie einzig auf dieser Welt erhalten." "Von Europa lernen", lautet darum die weithin verinnerlichte Devise. Sie wird zugleich im Sinne von Konzepten des "Nation-building" und "humanitärer Interventionen" weltpräsent praktiziert. Exempel Afghanistan: Als käme eine Variante des Grundgesetzes in Frage wurde die Verfassung Afghanistans im November 2001 auf dem Petersberg nahe Bonn komponiert und beschlossen. Truppen europäischer Länder verbunden mit denen der USA sorgen arrogant und kostenreich "humanitär", sprich mit kriegerischen, polizeilichen und infrastrukturell-wirtschaftlichen Mitteln dafür, dass am Hindukusch Wohlstand, Recht und Sicherheit einkehren (und auch "unsere Sicherheit" dort verteidigt wird). Selbst den USA gegenüber, mit denen der menschenrechtliche Lorbeerkranz zu teilen ist, atmen "die" Europäer stolz durch ihre etwas vorgestellte Brust. Guantanamo wäre europäisch nicht zu denken. Gewiss: es gibt auch bundesdeutsche Ungereimtheiten im weltweiten Staatenkampf gegen den Terrorismus. Man denke nur an den Bundestagsausschuss zur Rolle des Bundesnachrichtendienstes. Unbeschadet solcher Über- und Fehlgriffe werden die Menschenrechte europäisch wie eine Monstranz vor den herrschenden Politiken hergetragen.

Den Lackmus-Test der Menschenrechte bildet der Umgang mit den Anderen. Wie wird mit nationalstaatlichen Minderheiten verfahren, individuell und vor allem kollektiv? Sind Minderheiten gleichberechtigt, haben sie politische Rechte, besitzen sie die materiellen Chancen, ihre Eigenarten erneuernd zu bewahren? Wie verfahren die europäischen Nationalstaaten einzeln und EU-gemeinsam mit Migrantinnen und Migranten, mit flüchtigen Menschen, solchen, die Asyl suchen? In all diesen Fragen stehen die unionseuropäischen Länder, die Bundesrepublik Deutschland (BRD) an der Spitze, menschenrechtlich mies da. Nirgendwo gibt es Ansätze kollektiver Minderheitenschutzrechte. Die Art jedoch, wie alle europäischen Staaten trotz aller Verschiedenheiten mit ökonomisch nicht erwünschten Migranten umgehen, von flüchtigen Menschen, Asyl Suchenden gar nicht zu reden, lässt die menschenrechtlichen Behauptungen zu glänzend bestrichenen Leerformeln werden. Schlimmer noch: Die EU-Staaten verstoßen überall dort gegen die Menschenrechte, wo sie nicht ins nationalstaatliche und/oder unionseuropäische Interessenskonzept passen. Der sichtbarste Ausdruck der menschenrechtswidrigen Politik Europas ist in Lagerpferchen zu finden. In sie werden Flüchtlinge gedrängt. Im Lehnwort, das die Nazis seinerzeit nur übernommen haben, heißt das wortgenau: Konzentrationslager. Solche mit abgelehnten Asylbewerbern dicht gedrängten Lager, in denen auch Flüchtlinge untergebracht werden, die man infolge der Regelungen der Genfer Konvention (1951) nicht ins offene Verderben und den Tod schicken darf, gibt es in der BRD seit dem Asylverfahrensgesetz von 1982. Es wurde seinerzeit von der sozialliberalen Koalition beschlossen. Und seitdem gibt es Lager in der BRD mit menschenunwürdigen, Menschenrechte nicht nur verwässernden, sondern aufhebenden Bedingungen.

Bis zum absoluten Nullpunkt (1 Grad Kelvin = 271 Grad minus) kann es lange noch kälter werden. Schlimmer noch als die Lager in einzelnen europäischen Ländern sind die seit Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts zunehmend von den EU-Staaten initiierten Lager vor den europäischen Grenzen vor allem in den Anrainerstaaten. Flüchtige Menschen sollen schon abgefangen werden, bevor sie an europäische Grenzen gelangen. Nach meinen neuesten Informationen gibt es gegenwärtig - Stand Herbst 2008 - ca. 56 solche Lager, teilweise weit draußen vor der europäischen Zivilisationstür. Sie ziehen sich vor allem an der nordafrikanischen Mittelmeerküste hin; manche sind tief in Afrika gestaffelt; manche befinden sich in osteuropäischen Nachbarländern der EU. Etwa die Hälfte dieser Lager werden von der EU finanziert. Sie haben für die EU den Vorzug, dass man es dort menschen- und völkerrechtlich nicht so genau nimmt. Wer wollte schon das neue europäische Hätschelherrschaftskind, Mister Gaddafi, der Verletzung ihm ohnehin fremder, ursprünglich europageborener menschen- und völkerrechtlicher Normen zeihen. Auch die Europäer nehmen es dort nicht so genau. Sie behaupten rechtsausgenommene Räume auf hoher See. Diese erlaubten es wie die räumlichen Nichträume auf dem Frankfurter Flughafen, Flüchtlinge dorthin zurückzuzwingen, woher sie geflohen sind, den Tod, jedenfalls tödliches Elend vor Augen. Frontex (= frontiers exterieurs), diese wundersame Organisation mit ihrem Hauptsitz in Warschau, wurde nach langen Vordiskussionen, wie man die EU migrations- oder flüchtlingssicher armieren könne, Anfang des fortschrittlichen 21. Jahrhunderts gegründet. Formell nicht einmal parlamentarisch schwach überprüfbar, ist Frontex mit einem Budget ausgestattet, das fünfstellige Euromillionenzahlen längst überschreitet. Sie ist militärisch-polizeilich dazu da, Migranten vor allem rund ums Mittelmeer abzuschrecken, zur Umkehr zu zwingen, mit billigend in Kauf genommenen Risiken des Ersäufens. Oder Frontex soll Migrantinnen und Flüchtlinge von vornherein daran hindern, sich europawärts in Gefahr zu begeben. Darum geschieht auch Lagerhilfe durch sie. Darum werden nordafrikanische und andere Regierungen mit Hubschraubern und Schnellboten beschenkt. Auf dass ein europäisch finanziertes und mit besten Transportwaffen ausgerüstetes, ansonsten von heteronomen Ländern bestrittenes Migrantenabwehrkonzert auf unabsehbare Dauer zusammen mit Totenliedern, von europäischen Dirigenten geleitet, intoniert werden könne.

Oberflächlich verstanden könnte man vermuten, Globalisierung, ein nicht einfach mit Hilfe einer Definition zu zähmendes Phänomen, habe allgemein den Abbau von Grenzen zur Folge. Globalisierung, auch im Sinne der vier europäischen Grundfreiheiten, dem Kern der unionistischen Grundrechtscharta, bedeute, Grenzbäume zu 'fällen', kurz: entgrenzte Mobilität. Die vier Grundfreiheiten lauten in einprägsamer Freiheitssequenz: Freiheit von Kapital; Freiheit von Ware; Freiheit von Dienstleistung; Freiheit von Arbeit.

Nicht die vollen, die halbierten "Freiheiten" sind der Fall. Auf der einen Seite gelten die genannten Entgrenzungen und die dadurch frei gesetzten Mobilitäten und Flexibilitäten. Ein Exerzierfeld, das in Sachen der beiden letztgenannten "Freiheiten" noch eingeschränkt gilt, bietet die osterweiterte EU. Auf der anderen Seite produziert die global verschärfte, in jede Lokalität des Globus reichende Konkurrenz, erheblich verschärfte Inklusionen und Exklusionen von Personen. Sie werden von den mehr denn je ihrerseits konkurrenzfixierten Nationalstaaten in wachsender Unbarmherzigkeit praktiziert. Die nationalstaatliche Entwicklung, die sich mit der kapitalistischen verschränkte, war von Anfang an darauf ausgerichtet, die in den Grenzen der Staaten lebenden Menschen zu "S t a a t s bürgern" zu promovieren und als solche zu identifizieren wie sie zur Identifikation mit dem jeweiligen Nationalstaat und seinen Herrschenden zu erziehen. Mit den sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts, je nach Staat und seiner Entwicklung verschieden, verschärfenden Inklusionen der eigenen Bürger und ihrer Rechte korrespondierten zunehmende Exklusionen. Kurz: die Ein- und Ausgrenzungen verstärkten sich, gerade indem aus den "Nationalökonomien" globale wurden. So wie die Konkurrenz nur dem ideologischen Scheine nach die Offenheit des Marktes im Sinne allgemeiner Zugänglichkeit vergrößert - ein hochgradig ungleicher Macht- und Herrschaftsmarkt ist stattdessen das Phänomen unserer Tage - so verschärft die Konkurrenz um Standorte, Ressourcen, Wohlstandsspitzen, Positionen u.ä.m. die nationalstaatlichen Ex- und Inklusionen. Der lebendige Widerspruch zwischen anhaltenden Expansionen in allen Herren und Frauen und Kinder Länder (einschließlich ihrer Körper) und sich einkapselndem Habens- und Herrschensdrang dynamisiert sich. Diese Beobachtung gilt zumal, wenn die Zahl der Menschen zunimmt, die für den Wohlstand der Habend-Herrschenden nicht gebraucht wird. Das sind die neuen "überflüssigen" Menschen (vgl. Zygmunt Bauman: Verworfenes Leben. Die Ausgegrenzten der Moderne, Hamburg 2006; vgl. unter anderem Blickwinkel und mit anderem Material Mike Davis: Planet der Slums, Berlin 2007). Darum schreien die in verschiedener Weise nicht "platzierten" Menschen heute mehr denn je in unseren Ohren. Wir hörten denn, was wir hören müssten. Hannah Arendts aufrüttelnde Bemerkungen zu den "DPs" (= Displaced Persons) sind in verändertem Kontext darum aktueller denn je .Dort heißt es summierend "Das Wort 'Menschenrechte' wurde überall und für jedermann, in totalitären und demokratischen Ländern, für Opfer, Verfolger und Betrachter gleichermaßen, zum Begriff eines heuchlerischen oder schwachsinnigen Idealismus." Haben wir's da menschenrechtlich nicht herrlich weit gebracht?!


II. UN-Deklaration der Allgemeinen Menschenrechte vom

10. Dezember 1948 - eine kleine Zwischenbemerkung In der Charta der Vereinten Nationen von 1945 wird trotz aller Einschränkungen zum ersten Mal die Selbstverständlichkeit nationalstaatlich vom Zaun gebrochener Kriege, als Teil ihrer angeblichen Souveränität, prinzipiell in Frage gestellt. Die Allgemeine Menschenrechtserklärung von Dezember 1948 ist lückenhaft. Dennoch hatte sie es auch gerade in Sachen flüchtige Menschen in sich. Darüber gibt es an speziell auf flüchtende Menschen bezogenen einsichtigen und fordernden Erklärungen, die keinerlei Diskriminierungen erlauben, keinen Mangel.

Ich greife nur wenige Artikel aus der 48er-Erklärung heraus:


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Art.6:
Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

Art. 8:
Jeder Mensch hat einen Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz ...

Art. 15:
Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Staatsangehörigkeit ...

Art. 23:
Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit...


Das also, was Hannah Arendt wohlbegründet unterstrich, ist 1948 schon allgemein, wenngleich mit dominierendem westlichem Akzent festgestellt worden:

Jeder Mensch müsse das Recht haben, überhaupt Rechte zu haben, an erster Stelle heißt das, einen sozialen Ort, also nicht displaced, sprich ohne Ort und einen ihn schützend bergenden Kokon von Rechten (= geschützten Grundbedürfnissen).


III. Allgemeine Erklärungen sind allgemeine Erklärungen oder: was sind universelle Sprechblasen wert?

Dass die europäischen Staaten (und in erheblichem Umfang auch ihre Bevölkerungen, die ihnen den Legitimationsteppich nicht wegziehen) die Menschenrechte, überall dort ignorieren, wo sie nicht mit ihren Interessen übereinstimmen, habe ich eingangs skizziert. Dort freilich, wo sie mit ihren Interessen konform sind, benutzt man gerne ihre Aura, beispielsweise, in dem man "humanitäre Interventionen", zu "gerechten Kriegen" promoviert.

Lautet die Konsequenz aus diesem nicht allein europäischen Befund, Menschenrechte als irrelevant beiseite zu schieben oder in ihnen nur ihre Täuschungsfärbung wahrzunehmen?

Die Normen der 1968iger Erklärung wären wie vertrocknete Blumen zu entsorgen, wenn nüchtern empirisch-analytisch dargetan werden könnte, in diesen Normen werde eine falsche Vorstellung der Menschen vorgegaukelt. Sie entsprächen darum nicht deren Bedürfnissen und Nöten. Genau das aber ist, nach allem was wir aus der langen Geschichte der Menschen wissen, falsch, falsch auch gerade dann, wenn man die Geschichte menschenverursachter Gräuel an Menschen nicht übersieht, verharmlost oder geschichtsphilosophisch so tut, als brauche es nur noch einige Zeit des "zivilisatorischen Fortschritts". Nein, es kann im Rahmen einer historisch begründeten Anthropologie, also durch Einsichten in das, was Menschen Not tut und worunter sie leiden, festgestellt werden: Im Kern sind in den allgemeinen Menschenrechten die Grundbedürfnisse aller Menschen formuliert. Wenn Menschen leben müssen, ohne dass sie zureichend mit Nahrung und Wasser im wörtlichen und übertragenen Sinne versehen werden, dann leiden diese Menschen, werden aggressiv oder gehen zugrunde.

Menschen und ihre Lebensbedingungen sind nicht einfach gegeben. Sie müssen sich unter schwierigen Umständen entwickeln. Menschenrechte weisen den Weg. Dass die Möglichkeit, einander zu beherrschen, auszubeuten, abzuschlachten, sich an der eigenen Überlegenheit über andere zu erfreuen und diese herzustellen zu suchen, dass diese Möglichkeit und Tatsächlichkeit die menschenrechtlich formulierten Bedürfnisse aller Menschen in gleicher Freiheit hemmt, blockiert, zunichte macht und pervertiert, das ist kein Argument gegen die Menschenrechte. Das Gegenteil gilt. Wir müssen uns alle darum kümmern, dass die uns gegebene Wirklichkeit menschenrechtsgemäßer, also menschenwürdiger gestaltet werde.

Viele Diskussionen über Moral oder Ethik sind nur für solche erfreulich, die sich auf den Verkauf von Zuckerwatte spezialisiert haben oder wissen, dass ab und an verteilte Süßigkeiten den (Arbeits-)Alltag vielen erträglich machen, ja Bitternisse hinnehmen, sogar gutheißen lassen. Moralische bzw. ethische Vorgaben verlieren erst dann ihren süßlichen oder emphatisch leeren Charakter, wenn die jeweiligen Normen (Verhaltensregeln) zureichend begründet werden. Wenn die bestehenden Institutionen und Aktivitäten durchleuchtet werden, um herauszufinden, wie weit sie das ethisch verlangte Verhalten befördern oder verhindern. Schließlich ist zu fragen, wer wie weit und aufgrund welcher Gegebenheiten, beispielsweise materiell zeitlichen Ausstattungen, überhaupt dazu in der Lage ist oder angereizt wird, den Normen entsprechend sich zu verhalten.

Bei den Menschenrechten im Kern (nicht in all ihren Formulierungen, außerdem fehlen afrikanische, asiatische und lateinamerikanische Ergänzungen) handelt es sich meiner Überzeugung nach um Verhaltensnormen, die mit gutem Grund allgemein gelten könnten und sollten. Das gilt dann vor allem, wenn man die allgemeinen Menschenrechte als die allgemeinen Rechte der individuell u n d kollektiv je besonderen Menschen begreift. Wenn dem aber so ist (vorsichtiger: so wäre), dann genügt es nicht, sich und anderen menschenrechtliche Normen vorzugaukeln oder sie bis zur Kriegsführung anderen aufzupressen. Dann kommt es als einer universell möglichen Ethik darauf an, die jeweils erforderlichen materiellen Unter- und Zusatzbauten zu schaffen. Damit Menschenrechte von ihrer Praktizierung leben, die neue Praktizierungen in Gang setzt. Betrachtet man die BRD, besieht man die Europäische Union, dann müssen wir nicht angestrengt fragen, worin unsere Aufgaben bestehen. Schwierig ist allein, sie angemessen zu erfüllen und trotz der sparsamen Erfolge nicht aufzugeben. Keine Realpolitik - Menschenrechtspolitik mit dem Sinn für die erforderlichen materiellen Formen lautet die Devise.

Eine menschenrechtspersönliche Fußnote: Es handelt sich nach all meinem Selbst- und Fremdwissen um eine vielfach bestätigte Erfahrung: Wer menschenrechtlich wirkt, dessen Person und Selbstbewusstsein werden dadurch freier. Ein Argument für Menschenrechte und nicht das geringste. Selbstredend "menschelt" es, wie man so sagt, auch unter all denen, die sich den Menschenrechten als ihrem politisch hauptsächlichen Tun verschrieben haben. Denn richtige Politik ist, recht verstanden, Menschenrechtspolitik rundum. Daran orientiert. Davon durchdrungen. Darauf hinführend. Die Erfahrung indes, dass man selbst freier wird, innerlich freier, dass das eigene, andere immer mit einnehmende Selbstbewusstsein zunimmt, wenn man für die Freiheit der anders Denkenden, der anders und vor allem der unter miserablen Bedingungen Lebenden eintritt, ist ein Geschenk, das nicht anderswoher zu erhalten ist. Es ist unbezahlbar.


Professor Dr. Wolf-Dieter Narr,
Mitbegründer und Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie


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Quelle:
Der Schlepper Nr. 46 - Winter 2008/2009, Seite 42-44
Quartalsmagazin für Migration und Flüchtlingssolidarität in
Schleswig-Holstein
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2009