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ASYL/762: Südafrika - Gerichtsbeschluss, Kapstadt-Flüchtlingsbüro muss wieder öffnen (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 30. Juli 2012

Südafrika: Kapstadt-Flüchtlingsbüro muss wieder öffnen - Aktivisten begrüßen Gerichtsbeschluss

von Grit Porsch



Berlin, 30. Juli (IPS) - Das einzige Flüchtlingsbüro, das im südafrikanischen Bundesstaat Western Cape für die Bearbeitung neuer Asylanträge zuständig ist, muss einem Gerichtsbeschluss zufolge seine Arbeit vorläufig wieder aufnehmen. Seit Anfang Juli hatte das 'Refugee Reception Office' (RRO) in Kapstadt auf Anweisung des Innenministeriums keine neuen Asylanträge mehr bearbeitet und Flüchtlinge an das fast 2.000 Kilometer entfernte RRO in Musina verwiesen, der nördlichsten Stadt des afrikanischen Landes.

Die Flüchtlingshilfeorganisation 'Scalabrini Centre' in Kapstadt hatte bei Gericht einen Eilantrag gestellt und die Wiederaufnahme der Antragsbearbeitung gefordert. Später will sie bei Gericht einen Antrag auf längeren Fortbestand des RRO in Kapstadt stellen. Das Innenministerium hat derweil angekündigt, das Urteil anzufechten.

Im Laufe des vergangenen Jahres hatte es seine Absicht bekräftigt, die Anträge neu ankommender Flüchtlinge nur noch an den Landesgrenzen zu bearbeiten. Im Mai war bereits das Flüchtlingsbüro in Johannesburg geschlossen worden, im November das RRO in Port Elisabeth. Südafrikanische Aktivisten kritisierten die Schließung des Kapstadt-Büros als weitere gezielte Maßnahme einer restriktiven staatlichen Flüchtlingspolitik.

"Die Verlagerung der Bearbeitung von Asylanträgen ist nicht ganz unlogisch, doch sie muss durch eine entsprechende Infrastruktur unterstützt werden", meinte Miranda Madikane, die Leiterin des Scalabrini Centre, gegenüber dem UN-Informationsdienst IRIN.


Kein Geld für weite Reisen

Die Mitarbeiter des Zentrums haben derzeit alle Hände voll zu tun, um neu ankommenden Asylbewerbern zu den für ihre Anträge benötigten Dokumenten zu verhelfen. Die meisten Flüchtlinge wussten nichts von der Schließung des Maitland-Büros in Kapstadt. Ihnen fehlt das Geld für die weite Reise zu den Flüchtlingsbüros in Durban, Pretoria oder Musina.

In Südafrika haben Asylsuchende ganze zwei Wochen Zeit, um nach dem Grenzübertritt bei einem Flüchtlingsbüro eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Verstreicht die Frist, gelten sie als illegale Migranten. Ihnen drohen Festnahme, Gefängnis und Ausweisung. Dem Scalabrini Centre zufolge hat das Innenministerium seine Zusage nicht eingehalten, die Mitarbeiter der RROs an der Grenze zu informieren.

Jacob Matakanye vom Rechtsberatungsbüro in Musina bestätigt die Kritik der Flüchtlingshilfswerke. Besondere Informationen über die Schließung des Büros in Kapstadt-Viertel Maitland habe es nicht gegeben. Ohnehin würden die meisten Asylbewerber ihre Anträge ungern in Musina stellen, um nicht bei jeder Verlängerung abermals so weit reisen zu müssen, betont er.

Auch die Hilfsorganisation 'People Against Oppression and Poverty' (PASSOP) begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Sie forderte das Innenministerium auf, sich an den Gerichtsbeschluss zu halten. Ähnliche Urteile zugunsten einer vollständigen Wiederaufnahme des Flüchtlingsservices in Johannesburg und Port Elisabeth stoßen beim Innenministerium auf Widerstand. Obwohl der Einspruch des Ministeriums gegen das Urteil im Mai erfolglos blieb, werden in Port Elizabeth Asylanträge von neu ankommenden Migranten weiterhin abgewiesen. "Wir haben sie alle nach Kapstadt geschickt", berichtet David Stephens vom 'Eastern Cape Refugee and Migrant Programme' gegenüber IRIN.

In Südafrika hatten nach Angaben des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) 2011 mehr als 100.000 Migranten Asyl beantragt. Die meisten kamen aus Simbabwe. "Asylbewerber lassen sich weder durch den zu erwartenden kühlen Empfang noch durch das langwierige bürokratische Antragsverfahren abschrecken", sagte die UNHCR-Sprecherin für Südafrika, Tina Ghelli. "Sie hoffen, hier ein besseres Leben zu finden." (Ende/IPS/mp/2012)


Links:

http://www.scalabrini.org.za
http://www.passop.co.za/
http://www.unhcr.org/
http://www.irinnews.org/printreport.aspx?reportid=95951

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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2012