Pro Asyl - Pressemitteilung vom 23. Mai 2019
70 Jahre Grundgesetz
PRO ASYL fordert die Würde jedes Menschen zu achten - auch von
Geflüchteten
Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes mahnt PRO ASYL Bundestag und Bundesregierung, die Würde aller Menschen zu achten und zu schützen. Denn das Grundgesetz spricht von der Würde des Menschen, nicht des deutschen Staatsbürgers. Dieses Grundverständnis schlägt sich aber nicht im »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nieder.
PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt appelliert: »Angesichts der schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken darf das sogenannte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht durch den Bundestag gepeitscht werden. Das Aushungern von Flüchtlingen, um eine Rückkehr in Not und Elend in andere EU-Staaten zu erzwingen, zielt gerade darauf, diesen Menschen ein Leben in Würde zu verweigern und verletzt das Grundgesetz.«
Das »Hau-ab-Gesetz« sieht vor, dass in anderen EU-Staaten anerkannte Flüchtlinge nur noch zweiwöchige, reduzierte Überbrückungsleistungen bekommen und danach von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Damit wird ein Verdrängungsdruck ausgeübt, bevor ein Gericht überhaupt abschließend in einem Klageverfahren entschieden hat, ob ein Geflüchteter nach Griechenland zurück muss.Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben Abschiebungen in Länder wie Griechenland, Italien und Bulgarien gestoppt, weil dort für Asylsuchende und Flüchtlinge menschenrechtswidrige Zustände herrschen. In Griechenland beispielsweise werden aktuell Anerkannte aus ihren Wohnungen getrieben; fliehen sie nach Deutschland droht ihnen durch das neue Gesetz auch hier die Obdachlosigkeit.
Dass dies verfassungswidrig ist, liegt angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auf der Hand. 2012 hat das Bundesverfassungsgericht bezüglich des Asylbewerberleistungsgesetzes geurteilt: »Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen«. Doch genau solche migrationspolitischen Erwägungen sollen nun die Kürzung der Leistungen auf null rechtfertigen.
Vor den Europawahlen appelliert PRO ASYL auch die europapolitischen Folgen dieses egoistischen Handelns zu überdenken. Deutschland versucht systematisch Flüchtlinge in die EU-Ersteinreisestaaten zurückzudrängen. Das ist unsolidarisch und führt zu einem Überbietungswettbewerb der Inhumanität in Europa.
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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 23. Mai 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2019
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