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ASYL/1295: Familiennachzug - UNHCR warnt vor intransparenten und bürokratisierten Verfahren (UNHCR)


UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees

Pressemitteilung vom 31. Juli 2018

Familiennachzug:
UNHCR warnt vor intransparenten und bürokratisierten Verfahren


Am 1. August tritt die Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte in Kraft. Die Verfahren werden sich vermutlich lange hinziehen, da die Kriterien im Gesetz komplex sind.

Vor der morgen in Kraft tretenden, neuen Regelung zum Familiennachzug von subsidiär Geschützten warnt UNHCR vor einem bürokratisierten und intransparenten Verfahren. "Die Umsetzung wird schwierig, weil die Auswahlkriterien so komplex sind. Es steht zu befürchten, dass sich die Verwaltungsverfahren lange hinziehen werden", sagte Dominik Bartsch, der Repräsentant des UNHCR in Deutschland. Zudem sei nach wie vor problematisch, dass die Gewichtung der Auswahlkriterien nicht ausreichend transparent ist. UNHCR fordert die Bundesregierung auf, nun schnellstmöglich mit den Verfahren zu beginnen. "Viele Betroffene sind seit Jahren von ihren Familienmitgliedern getrennt. Es ist daher besonders wichtig, ihnen verständlich zu machen, auf welcher Grundlage die Entscheidungen nun getroffen werden", so Bartsch weiter.

UNHCR begrüßt, dass Familien mit Kindern in dem Gesetz besonders berücksichtigt werden. In seinen bisherigen Stellungnahmen hatte UNHCR dies auch gefordert. "Nun muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen über jeden Verfahrensschritt ausreichend informiert sind. Dass sich Angehörige wieder in die Hände von Schleppern begeben, um schneller in Sicherheit zu gelangen, muss um jeden Preis vermieden werden", sagte der UNHCR-Repräsentant.

Die ausführliche rechtliche Stellungnahme von UNHCR zum Gesetzentwurf finden Sie unter:
http://www.unhcr.org/dach/de/services/pressekontakt

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Juli 2018
UNHCR-Vertretung für Deutschland
Redaktion: Martin Rentsch
Büro Berlin, Zimmerstraße 79/80. 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 - 202 202 0, Telefax +49 (0)30 - 202 202 20
E-Mail: gfrbe[at]unhcr.org
Internet: www.unhcr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2018

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