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ASYL/1292: UNHCR sieht "bedenklichen Grundtenor" des Seehofer-Plans (UNHCR)


UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees
Pressemitteilung vom 10. Juli 2018

UNHCR sieht "bedenklichen Grundtenor" des Seehofer-Plans

Positive Ansätze, aber fragliche Grundausrichtung des Papiers


Die Vertretung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Deutschland hat den "Masterplan" des deutschen Bundesinnenministers Horst Seehofer mit Skepsis aufgenommen. "Wir sehen positive Ansätze, der Grundtenor dieses Papiers ist jedoch bedenklich", sagte Dominik Bartsch, Repräsentant des Hochkommissars in Deutschland. "Der Plan konzentriert sich nur auf Verschärfungen bei der Verwaltung und in Verfahrensfragen und vernachlässigt das Wichtigste: den Menschen. Ein Bekenntnis zum Schutz von Menschen, die in ihrem Herkunftsland bedroht sind, fehlt völlig. Die entscheidende Frage muss sein, wie man Flüchtlinge effektiv schützt, nicht wie man sie möglichst schnell abwickelt und die Verantwortung am besten anderen zuschiebt."

Bartsch begrüßte, dass die Qualität der Asylverfahren verbessert werden solle. "Darauf drängen wir seit Jahren und wir bieten unsere Unterstützung bei der Umsetzung an. Wir bedauern aber, dass von dem ursprünglich vorgesehenen Qualitätsbeauftragten für das BAMF keine Rede mehr ist." Ein zweiter guter Punkt sei, dass an der Integration gearbeitet werde. "Die Bereitschaft muss von den Flüchtlingen kommen, die ausgestreckte Hand von der deutschen Gesellschaft. Guter Wille genügt aber nicht, man braucht auch eine Stärkung der Integrationsmaßnahmen. Da sehen wir gute Grundlagen im Plan des Bundesinnenministers, etwa in der anvisierten Qualitätsverbesserung der Integrationskurse."

Bei der Einrichtung von "sicheren Orten" in Transitländern in Nordafrika, wie sie im vorgestellten Plan anvisiert werden, muss ausgeschlossen sein, dass damit Asylverfahren ausgelagert und Verantwortung einseitig auf andere Staaten verschoben wird. Derartige Ansätze sind nur eingebettet in eine regionale Zusammenarbeit denkbar, mit der die Schutzmöglichkeiten für Flüchtlinge und insbesondere sichere Zugangswege zum Schutz ausgeweitet werden. Eine echte Teilung von Verantwortung umfasst dabei neben finanzieller und infrastruktureller Unterstützung auch die physische Aufnahme von schutzberechtigten Menschen.

Bei den Anker-Zentren komme es auf die Umsetzung an: "Das Konzept birgt die Chance, Asylverfahren besser und schneller zugleich zu machen. Wir haben aber auch Bedenken. So sollte eine Unterbringung drei, höchstens sechs Monate nicht überschreiten und die Asylsuchenden sollten Zugang zur Gesellschaft und freiwillige Helfer Zugang zu den Schutzsuchenden haben. Eine Kernforderung bleibt zudem die unabhängige Verfahrensberatung für Asylsuchende, um Fairness, Qualität und Effizienz zu steigern."

Bartsch kritisierte zudem, dass Flüchtlinge und Migranten in dem Plan vermischt würden. "Es ist aber ein Unterschied, ob jemand aus Armut sein Land verlässt oder flieht. Bei Flüchtlingen geht es um den Schutz vor Verfolgung und nicht selten um Leben und Tod."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Juli 2018
UNHCR-Vertretung für Deutschland
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E-Mail: gfrbe@unhcr.org
Internet: www.unhcr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2018

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