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ASYL/1213: Es droht ein asylrechtlicher Totalschaden (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 17. November 2017

Es droht ein asylrechtlicher Totalschaden

PRO ASYL zu den bisher bekannt gewordenen Jamaika-Konsens-Punkten zum Thema Asyl und Flüchtlinge


Die am Donnerstagabend bekannt gewordenen Zwischenstände der Sondierungen lassen Schlimmes befürchten. Die Entrechtung von Schutzsuchenden in Europa soll wie von den Architekten aus Brüssel und Berlin geplant weitergehen. Asyllager außerhalb der EU, noch mehr Abschottung durch Ausbau von Frontex, Abschiebungen aus Haftlagern an der EU-Grenze, Zwangsverteilung der in der EU befindlichen Flüchtlinge - das wäre die Fortsetzung des Kahlschlags des Menschenrechts auf Asyl in Europa. Es irritiert, dass diese Passagen des Sondierungsdokuments (1261-1269 und Zeile 1278-1280) nicht strittig sein sollen, denn sie sind als Konsens protokolliert. »Es ist ein Programm zum Abbau der Menschenrechte von Flüchtlingen unter Umgehung rechtsstaatlicher Garantien - das glatte Gegenteil dessen wofür bisher die Grünen und die FDP in ihren Wahlprogrammen stehen,« reagierte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

In der deutschen Asylpolitik packt die Union Zumutungen, die die SPD in der vergangenen Legislaturperiode verhindert hat, in den Entwurf des Sondierungspapiers. Die »Duldung light« (Zeile 1206-1207) sollte ein Hineinwachsen langjährig Geduldeter in ein Bleiberecht verhindern. PRO ASYL befürchtet, dass sich dies hinter der nebulösen Formulierung »Wir wollen die Duldungsregelungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüfen und stärker differenzieren. Diesem Ziel dient auch eine Überprüfung der gesetzlichen Bleiberechtsregelungen« verbirgt. Die Sondierer wollen feststellen, wer die Durchsetzung der Ausreisepflicht angeblich selbst behindert (Zeile 1204ff). Damit würde die Verfestigung des Aufenthaltsstatus langjährig Geduldeter noch häufiger als bisher verhindert werden können und die von der SPD teuer erkauften Bleiberechtsregelungen leerlaufen. In der Praxis wird Geduldeten oft willkürlich unterstellt, sie würden an der Beschaffung von Passpapieren nicht mitwirken, so wie in Bayern beim letzten Abschiebeflug nach Afghanistan.

Entscheidungszentren mit dauerhafter Isolierung aller Schutzsuchenden werden faire Asylverfahren behindern. Die Sondierer wollen bei allen Asylsuchenden die Verfahren in Aufnahme- und Entscheidungszentren durchführen. Sie müssen in den Zentren verbleiben (Zeile 1135 - 1141). Zuständig für die Rechtsberatung soll das BAMF sein. Es berät damit das Amt, das über das Schicksal der Menschen entscheidet und keine unabhängige Instanz. Was jetzt nur im Flughafen-Asylverfahren stattfindet, wird zum Normalzustand deutscher Asylverfahren. Flüchtlingen droht die Internierung von der Einreise bis zur Abschiebung. Selbst die Rückführungszentren sind wohl Konsens, umstritten ist einzig ob die Rückführung grundsätzlich aus diesen Zentren erfolgt (Zeile 1153-1156). »Dies wäre ein asylrechtlicher Totalschaden«, kommentiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer PRO ASYL.

Erschreckend ist, dass diese Programmatik zur Verschärfung des Asylrechts in Deutschland und Europa nicht zwischen CSU und den anderen Parteien strittig sein soll, wird doch in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, die Differenzen bestünden nur beim Thema Familiennachzug. »Das Parteiensystem droht nach rechts zu driften. Wir appellieren an die Sondiererinnen und Sondierer aller Parteien mit klarem Kopf die Ergebnisse des angeblichen Konsenses im Hinblick auf die langfristigen Auswirkungen noch einmal genau anzusehen. Es müssen den rational Denkenden die Alarmglocken schrillen.«

Duldung light: Zur Erinnerung, die Kritik von PRO ASYL an den BMI-Gesetzes-Entwürfen (Auszug aus der Presseerklärung vom 14. Oktober 2016): »Neu eingeführt werden soll eine »Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht«, die eine Duldung zweiter Klasse ist. Wer sie erhält, soll dauerhaft von Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Ausländer*innen sollen die neue Bescheinigung erhalten, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen selbstverschuldet nicht vollzogen werden können, z. B. wenn die Betroffenen bei der Beschaffung eines Passes oder Passersatzes zur Einreise in den Herkunftsstaat nicht mitwirken (Nr. 1), aber auch, wenn der Herkunftsstaat ihnen keinen Pass oder Passersatz ausstellt (Nr. 2). Nummer 2 stellt einen Dammbruch dar: Geduldete sollen für das Verschulden der Behörden ihrer Herkunftsländer haftbar gemacht werden und dadurch schlechter gestellt werden. Vom persönlichen Verhalten des Betroffenen ist die Erteilung einer »Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht« dann nicht mehr abhängig. Der Mensch wird zur Geisel seiner Herkunftsregierung, die z. T. aus politischen oder finanziellen Gründen die Rückkehr verzögert.

Die Regelung führt eine Duldung zweiter Klasse ein. Das Bundesinnenministerium beabsichtigt damit, die Betroffenen von allen Möglichkeiten auszuschließen, die langjährig Geduldeten bisher offen stehen, um in Deutschland ein Bleiberecht zu erhalten. Dies betrifft z. B. den Arbeitsmarktzugang, die Arbeitsfördermöglichkeiten und den Anspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Aber auch der Zugang zur Bildung soll versperrt werden: Damit Ausländer*innen nicht über eine Bildungsmaßnahme Aussicht auf eine Duldung erhalten, argumentiert der Entwurf, sollen sie »auch nicht die Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht durch eine fachtheoretische Berufsausbildung erhalten«. Erst im Jahr 2015 hatte der Gesetzgeber mit §§25a und b AufenthG eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen, die für einen Großteil der Geduldeten nun ins Leere laufen wird, sollte der Entwurf zum Gesetz werden. Der jetzt geplante §60 Abs. 4a AufenthG war bereits Teil des Referentenentwurfs zum Asylpaket I und ist aus guten Gründen von der Bundesregierung damals nicht ins Gesetz aufgenommen worden (PRO ASYL hat hierzu am 17.09.2015 eine Pressemitteilung herausgegeben). Das Bundesinnenministerium versucht offenkundig, SPD und Parlamentarier*innen zu überlisten und bereits verworfene Regelungen ins Gesetz zu schmuggeln.«

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 17. November 2012
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2017

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