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VERBAND/2368: Bauern und Bäuerinnen brauchen belastbare Perspektiven (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Hamm 09.10.2019

Veränderungen sind notwendig, müssen für uns Bäuerinnen und Bauern aber auch umsetzbar sein und bezahlt werden

• Bauern und Bäuerinnen brauchen belastbare Perspektiven.
• Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner muss endlich liefern


Positionen der AbL zu aktuellen und angekündigten Protesten von Bäuerinnen und Bauern


Unsere Landwirtschaft steht vor großen Veränderungen. Gesellschaft und Politik formulieren heute deutlich höhere Anforderungen an Tierhaltung, Ackerbau und Grünlandnutzung als noch vor einigen Jahren - grundsätzlich vielfach zu Recht. Ergebnis sind z.B. die jüngst an die EU-Kommission übermittelten Verschärfungen im Düngerecht, die im Aktionsprogramm Insektenschutz angekündigten Beschränkungen im Pflanzenschutz und der Entwurf zu Neuregelungen in der Sauenhaltung. Ja, es gibt dringenden Handlungsbedarf, aber wenn nicht gleichzeitig wirtschaftliche Zukunftsperspektiven für Bäuerinnen und Bauern eröffnet werden, wird es kontraproduktiv: Dann verlieren wir noch mehr bäuerliche Betriebe und dieser fortgesetzte Strukturbruch wird die Probleme nicht lösen, sondern verschärfen.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ist davon überzeugt, dass es einen gemeinsamen Weg gibt, der die berechtigten Interessen der Gesellschaft nach mehr Umwelt- und Tierschutz und das wirtschaftliche Auskommen bäuerlicher Familien verbindet und produktiv umsetzt. Die Bundesregierung muss endlich auf diesen Weg einschwenken und belastbare Zukunftsperspektiven im gesamtgesellschaftlichen Konsens eröffnen.

Die Proteste fallen nicht vom Himmel

Der anstehende Transformationsprozess ist für viele Betriebe eine enorme Herausforderung, weil sie sich in eine Richtung entwickelt haben, die von Politik, Wissenschaft, Ausbildung und Beratung sowie von maßgeblichen Agrarverbänden immer propagiert wurde: Das Ziel war und ist größtenteils heute noch, möglichst kostengünstig Lebensmittel herzustellen, die dann von der Ernährungsindustrie verarbeitet und international gehandelt werden können. Internationale Kostenführerschaft heißt das Schlagwort. Für dieses Ziel haben sich viele Betriebe in den letzten 10 bis 20 Jahren stark verändert, haben große Wachstumsschritte gemacht, dafür viel Fremdkapital aufgenommen, Flächen hinzugepachtet und enorme Produktivitätssteigerungen erreicht.

Wirtschaftlich hat das allerdings meist nicht dazu geführt, dass die Betriebe mehrheitlich kostendeckend wirtschaften konnten. Denn die Entwicklung hat gleichzeitig die Nachfrage auf dem Flächenmarkt so stark erhöht, dass sich die Pachtpreise innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt haben. Zudem haben die wachsenden Erzeugungsmengen insbesondere bei Schweinefleisch und Milch zu einem Preisdruck auf den Produktmärkten geführt, mit lang anhaltenden Preistiefs bei steigenden Produktionskosten. Betriebsaufgaben waren und sind die Folge. Auch im Ackerbau geht die Rechnung zunehmend nicht mehr auf, nicht allein aufgrund von zwei extrem trockenen Jahren.

Parallel wird zunehmend sichtbar, dass diese Produktivitätssteigerungen auch negative Folgen für Natur und Umwelt haben und dass wachsende Teile der Gesellschaft die Art, wie wir landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Ackerbau betreiben, ebenfalls sehr kritisch sehen. Fakten wie Artenrückgang, regional überhöhte Nitratwerte im Grundwasser sowie Klimaveränderungen erfordern, dass sich unsere Landwirtschaft erneut grundlegend verändern muss. Auch die Wissenschaft, die bis vor einigen Jahren noch mehrheitlich die Weltmarktorientierung als gewinnbringend gepriesen hat, revidiert zunehmend das Leitbild internationalen Kostenführerschaft, mindestens in Bezug auf die Tierhaltung.

Die Bundesregierung hat in diesem Jahr viele Veränderungen angekündigt, die für zahlreiche Betriebe starke Einschnitte bedeuten werden. Dabei geht sie bisher vor allem den Weg, Veränderungen über eine Verschärfung von Ordnungsrecht sehr schnell zu verlangen. Beispiele sind die Düngeverordnung und das Aktionsprogramm Insektenschutz.

Bei der Düngeverordnung sind es insbesondere die Vorgaben für die "roten Gebiete", die dort fast alle Betriebe zu teuren Veränderungen zwingen werden. Sie dürfen ihre Kulturen zu höchstens 80 % des ermittelten Düngebedarfs düngen. Für tierhaltende Betriebe erfordern die neuen Düngeregeln zusätzlich, dass sie neuen Lagerraum für Gülle und auch für Mist bauen, weil sie diese in Zukunft 10 bis 11 Monate lang lagern müssen. Hier stehen Investitionen an, die pro Betrieb in die Hunderttausende gehen können. Für viele Betriebe ist das bei den Marktpreisen für Milch und Fleisch finanziell kaum zu stemmen. Hinzu kommt, dass Baugenehmigungen für landwirtschaftliche Bauten (inklusive Lagerraum) nur schwer zu bekommen sind, weil Regelungen in Raumordnung, Wasserrecht, Emissionsschutz und Bebauungsplänen dem entgegenstehen.

Beim Insektenschutzprogramm macht die Bundesregierung bisher auch lediglich vom Ordnungsrecht Gebrauch und will Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide allein in Schutzgebieten wie den FFH-Gebieten verbieten, ohne vorher zu schauen, welche Auswirkungen das für die Betriebe vor Ort hat, und ohne dafür einen finanziellen Ausgleich anzubieten. Falls ordnungsrechtliche Vorgaben nicht mit spezifischen Förderangeboten ausgeglichen werden dürfen, werden damit hier auch bisherige Agrarumwelt-Programme stark eingeschränkt. Selbst die nach den Richtlinien der ökologischen Landwirtschaft arbeitenden Betriebe werden betroffen sein, wenn hier Pflanzenschutzmittel per Gesetz verboten sind und damit die Kalkulation der Bioprämie in Frage gestellt wird.

Forderungen der AbL

Die AbL fordert, dass die Direktzahlungen aus Brüssel nicht für jeden Hektar gleich ausgezahlt werden, sondern dass das Geld an soziale und ökologische Kriterien gebunden wird: Vielfältige Fruchtfolge, Erhalt von Hecken und anderen Landschaftselementen, Erhalt von Grünland, Flächenbindung der Tierhaltung, Weidehaltung und anderes mehr. Zudem besagen mehrere Studien, dass auch die Flächenstruktur einen großen Einfluss auf die Biodiversität hat. Dieses muss zukünftig ebenfalls zielorientiert belohnt werden. Deshalb schlägt die AbL ein Punktesystem vor, in welchem für die oben genannten Kriterien sowie auch für kleine und mittlere Schlaggrößen eine Honorierung stattfindet. Das Punktesystem ist Teil des AbL-Vorschlags zur zukünftigen Ausgestaltung der Direktzahlungen und zur Zukunft der EU-Agrarpolitik.

Die AbL lehnt hingegen kurzfristige ordnungsrechtliche Vorgaben ab, solange nicht vorher die Betroffenheit der Betriebe analysiert wird und Angebote auf dem Tisch liegen, wie die Betriebe die damit verbundenen Mehrkosten tragen können. Bei den Vorgaben zur Verschärfung zur Düngeverordnung sind die Betriebe zu unterstützen und zu beraten, die hiervon stark betroffen sind. Sie dürfen nicht mit den neuen Vorgaben allein gelassen werden. Baumaßnahmen für den notwendigen Umbau hin zu umweltverträglichen Tierwohl-Ställen sind unbürokratisch zu ermöglichen und zu fördern.

Die AbL fordert die Politik auf, sich endlich wieder für kostendeckende Erzeugerpreise einzusetzen und den Landwirtschaftssektor nicht Industrie-Interessen auszuliefern, so wie es in Freihandelsabkommen immer wieder der Fall ist. Auch die Marktpartner in Ernährungswirtschaft und Lebensmittelhandel sind aufgefordert, die von ihnen zunehmend geforderten zusätzlichen Leistungen der Betriebe in Landwirtschaft und Gartenbau kostendeckend zu honorieren; Preise müssen die wahren Kosten wiederspiegeln.

Die Bundesregierung muss in der notwendigen Umorientierung der Agrarpolitik die Konsequenzen daraus ziehen, dass die bisherige Ausrichtung der Landwirtschaft auf Kostenführerschaft auf den Weltmärkten gescheitert ist. Denn sie blendet ethische und ökologische Folgen aus und führt nicht zur Stabilität der Betriebe.

Wir brauchen wieder eine Wertschätzung der bäuerlichen Arbeit, die es ermöglicht, im Einklang mit Natur und Tierwohl zu wirtschaften, unabhängig davon, ob der einzelne Betrieb konventionell oder ökologisch wirtschaftet.

Hierfür die Voraussetzungen zu schaffen ist Aufgabe der Politik. Bäuerliche Landwirtschaft ist nicht billiger Rohstofflieferant, sondern erzeugt unser aller Lebensmittel und kann gleichzeitig wichtige Beiträge zur Lösung drängender Probleme unserer Gesellschaft leisten - wenn die Betriebe nicht auf den Lasten und Kosten notwendiger Veränderungen sitzen bleiben. Zukunftsfähige Landwirtschaft und Ernährung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir sind dazu bereit!

Wir fordern Bundesministerin Julia Klöckner auf:

1. Legen Sie endlich eine umfassende Nutztierstrategie vor, die folgendes enthält:

  1. eine klare und anspruchsvolle Tierwohl-Zielsetzung für die kommenden 10 bis 20 Jahre im breiten Konsens;
  2. zusätzliche Finanzierungsmittel für die zusätzlichen Tierwohl-Leistungen der Betriebe (z.B. aus einer Mehrwertsteuer-Angleichung oder aus einer Tierwohl-Abgabe an der Ladentheke);
  3. einen verlässlichen Pfad zur Anpassung von gesetzlichen Regelungen auf der Zeitachse.

2. Legen Sie ein zukunftsweisendes Konzept für die EU-Agrarreform und ihre Umsetzung in Deutschland vor:

  1. Greifen Sie den Vorschlag der AbL für eine gerechte und zielgerichtete Honorierung bäuerlicher Leistungen für Klima-, Arten- und Umweltschutz auf und nutzen Sie dafür die bisher pauschal und unbegrenzt pro Hektar gezahlten EU-Direktzahlungen (AbL-Punktesystem).
  2. Treten Sie auf EU-Ebene für eine Änderung der Marktordnung ein, mit der im Ernstfall schwere Marktkrisen aufgrund preisdrückender Übermengen schnell und aktiv bekämpft werden können.
  3. Legen Sie für die verschiedenen Handelsabkommen der EU einen konkreten Vorschlag vor, mit dem die notwendigen hohen sozialen und Umweltanforderungen, die für heimische Landwirte eingeführt werden, auch im internationalen Handel mit Agrargütern und Lebensmitteln verbindlich durchgesetzt werden (qualifizierter Marktzugang).

3. Legen Sie eine Ackerbaustrategie vor, die folgendes enthalten muss:

  1. eine klare und anspruchsvolle Zielsetzung für Umwelt-, Klima- und Artenschutz im Ackerbau für die kommenden 10 bis 20 Jahre im breiten Konsens;
  2. eine Abschätzung der damit verbundenen Kosten für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland;
  3. eine Abschätzung dazu, wie sehr die oben genannte Reform der EU-Agrarpolitik und insbesondere der Direktzahlungen die Ziele abdecken kann;
  4. Zusage zusätzlicher Finanzierungsmittel für die Aufgaben, die durch die o.g. Reform der Direktzahlungen nicht finanziert werden können;
  5. einen verlässlichen Pfad zur Anpassung von gesetzlichen Regelungen auf der Zeitachse.


Das Positionspapier ist als PDF-Datei abrufbar unter:
https://www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Agrarpolitik/19-10-09-AbL-Position_-_Notwendige_Ver%C3%A4nderungen_m%C3%BCssen_bezahlt_werden.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Oktober 2019
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2019

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