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VERBAND/2329: Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration - Gesetzentwurf begrüßt (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Hamm / Berlin, 06.11.2018

Schneller und praktischer Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration

AbL begrüßt Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD und sieht das BMEL gefordert


Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt den Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes, mit dem die betäubungslose Ferkelkastration so schnell wie möglich, maximal aber bis Ende 2020 beendet werden soll.

"Wir sind für einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration, denn dieser Eingriff widerspricht dem Tierschutz, wie er im Tierschutzgesetz festgeschrieben ist und wie die Bürgerinnen und Bürger das zu Recht einfordern. Gerade deshalb fordern wir, dass die bäuerlichen Sauenhalterinnen und Sauenhalter so schnell wie möglich ganz praktisch in die Lage versetzt werden, auf die betäubungslose Kastration der Ferkel zu verzichten und die wirksame Schmerzausschaltung zu gewährleisten", erklärt der AbL-Vorsitzende Martin Schulz.

"Über fünf Jahre lang hat vor allem das Bundeslandwirtschaftsministerium diese Arbeit unterlassen. Jetzt gilt es, die für die Betriebe möglichen Alternativen rechtlich so schnell wie möglich abzusichern, die entsprechenden Arzneimittel und Narkosegeräte in der Fläche verfügbar zu machen und die Praktikerinnen und Praktiker im tier- und sachgerechten Umgang zu schulen, damit sie die Techniken auch ohne Tierarzt selbst anwenden können", beschreibt Schulz die Aufgabe.

"Der Gesetzentwurf, den die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD heute beschließen wollen, legt nun fest, dass das Bundesministerium BMEL endlich zu handeln hat. Das ist ein riesiger Fortschritt. Das BMEL hat bis spätestens Ende Mai die schon seit längerem angekündigte Verordnung vorzulegen, mit der die notwendigen Voraussetzungen zur Anwendung der alternativen Verfahren durch den Landwirt geschaffen werden. Es steht sogar im Gesetz, dass die Arzneimittel-Zulassung des Narkosemittels Isofluran unverzüglich zu erfolgen hat und die Anschaffung gegebenenfalls notwendiger Geräte finanziell zu fördern hat. Es ist ein Armutszeugnis für die bisherigen Bundeslandwirtschaftsminister, dass der Gesetzgeber all dieses in ein Gesetz schreiben muss. Gut ist, dass er es nun tut", kommentiert der AbL-Vorsitzende und NEULAND-Schweinemäster Schulz.

"Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration eben nicht erst zum Ende der verlängerten Frist vollzogen wird, sondern sofort konkret damit begonnen wird. Wenn dabei alle ihre Aufgaben erfüllen und ihre Möglichkeiten nutzen, kann das auch im Jahr 2019 schon geschafft sein. Das muss unser aller Ziel sein. Nicht nur angesichts der ruinösen Ferkelpreise ist es entscheidend, die bäuerlichen Sauenhalterinnen und Sauenhalter dabei aktiv mitzunehmen", so Schulz.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. November 2018
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2018

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