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VERBAND/2069: Gutachten belegen - Deutschlandweite Gentechnik-Anbauverbote sind rechtssicher (BÖLW)


Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.)
Pressemitteilung vom 5. Juni 2015

Gutachten belegen: Deutschlandweite Gentechnik-Anbauverbote sind rechtssicher

BÖLW fordert Länder auf, Initiative für Gentechnik-Verbote zu ergreifen


Berlin, 05.06.2015. Zwei heute veröffentlichte Gutachten des Bundesumweltministeriums zeigen, dass der Bund Gentechnik-Anbauverbote (Opt-out) für ganz Deutschland aussprechen kann. "Für Landwirtschaftsminister Christian Schmidt ist der Weg zu rechtssicheren bundesweiten Gentechnik-Anbauverboten mit den Gutachten geebnet", kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein und sagt, warum das so wichtig ist: "In Brüssel stehen neun Gentechnik-Pflanzen kurz vor der Anbauzulassung. Agrarminister Schmidt muss die Gentechnik-Verbote jetzt umsetzen, denn die Menschen wollen keine Gentechnik auf dem Acker und dem Teller. Sie kaufen deshalb immer mehr Bio-Essen und auch herkömmliche Lebensmittel, die gentechnikfrei hergestellt wurden", betont Löwenstein.

Falls die Bundesregierung mit dem Gesetzgebungsverfahren nicht vorankomme, sollten die Bundesländer aktiv werden und über den Bundesrat einen eigenen Gesetzesvorschlag einbringen. "Die Länderkammer kann mit ihrer Initiative verhindern, dass die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft ausgebremst wird", so Löwenstein. "Ein Flickenteppich unterschiedlicher Gentechnik-Verbote in Bayern, Sachsen und Co. käme insbesondere mittelständischen Landwirte und Lebensmittelproduzenten in Deutschland teuer zu stehen. Ausgerechnet die Bauern, die gar keine Gentechnik-Gewächse anpflanzen, müssten allein beim Anbau von Gentechnik-Mais geschätzte Kosten von bis zu 153 Mio. Euro pro Jahr berappen."

Derzeit stockt das Gesetzgebungsverfahren zu Opt-out. Denn der Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums zielt darauf ab, dass nicht der Bund sondern die Bundesländer Anbauverbote aussprechen. Der Bio-Spitzenverband kritisierte das als Flickenteppichlösung ebenso wie die Länder selbst und der Deutsche Bundestag. Auch Umweltministerin Hendricks setzt sich dafür ein, dass bundesweite Gentechnik-Anbauverbote gelten.


Zu den Gutachten:

1. WINTER, G. (2015): Nationale Anbaubeschränkungen und -verbote für gentechnisch veränderte Pflanzen und ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht, online auf
http://www.bfn.de/fileadmin/BfN/recht/Dokumente/Opt_Out_RGutachten_Winter.pdf

2. WILLAND, A., BUCHHOLZ, G., MEYER-SCHWICKERATH, M. (2015):
Rechtsfragen einer nationalen Umsetzung der Opt-out-Änderungsrichtlinie, online auf
http://www.bfn.de/fileadmin/BfN/recht/Dokumente/Opt_Out_RGutachten_Buchholz_Willand.pdf.

Zum BÖLW-Report "Schadensbericht Gentechnik" (Kurzfassung):
http://www.boelw.de/fileadmin/Dokumentation/150520_BOELW_Schadensbericht_Gentechnik_Kurzfassung.pdf.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juni 2015
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.)
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin
Joyce Moewius, Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030-28482-307, Fax: 030-28482-309
E-Mail: moewius@boelw.de
Internet: www.boelw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2015

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