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VERBAND/1658: Bauernverband zu den Entscheidungen des Europäischen Patentamts (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 10. Dezember 2010

DBV-Forderung erfüllt: Brokkolipatent widerrufen

Klassische Züchtungsverfahren sind nicht patentierbar


Der Deutsche Bauernverband begrüßt ausdrücklich die gestrige Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA), dass herkömmliche Züchtungsverfahren, die Elemente der Kreuzung und Selektion enthalten, nicht patentierbar sind. Damit kommt das EPA einer langjährigen Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nach, dass die bloße Garnierung von Züchtungsverfahren mit technischen Schritten nicht zu einer Patentierung führen dürfe. Der DBV stuft die Entscheidung des EPA als wichtigen Meilenstein hin zu einer deutlich restriktiveren Vergabe von Patenten im Bereich der Tier- und Pflanzenzucht ein. Dieser Weg müsse nun fortgesetzt werden. Gleichzeitig erneuerte der DBV seine Forderung, dass Tiere und Pflanzen generell nicht patentiert werden dürften.


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Patent auf Mehl eines äthiopischen Getreides bestätigt

DBV: Politik ist gefordert - Patente auf Nahrungsmittel darf es nicht geben


Das Europäische Patentamt hat ein Patent auf die Verarbeitung von Mehl der Getreideart Eragrostis tef (kurz Teff) bestätigt. Der dagegen gerichtete Einspruch der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen wurde nach einer mündlichen Anhörung Ende November zurückgewiesen. Damit sind nun die Verarbeitung von Teff-Mehl mit einer besonders hohen Fallzahl (Indiz für die Backqualität), sowie die Herstellung von Teig und Nahrungsmitteln aus diesem Teig zu Gunsten eines holländischen Unternehmens patentgeschützt. Die LWK führt seit dem Frühjahr 2010 mit großem Engagement Anbauversuche mit Teff durch. Das Getreide könnte sich zu einer viel versprechenden Alternative zu den herkömmlichen Getreidearten entwickeln, denn es ist sehr trockenresistent und verfügt über die für Menschen mit der Darmerkrankung Zöliakie besonders wichtige Glutenfreiheit.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert dieses Patent nachdrücklich. Das Getreide Teff wird in Äthiopien und anderen afrikanischen Ländern seit Jahrtausenden angebaut. Nur weil bislang keine Aufzeichnungen über seine Eigenschaften, insbesondere über seine Fallzahlen aufzufinden sind, darf das Mehl nicht als neu und damit patentfähig eingestuft werden. Es könne nicht sein, dass ein Patentanspruch sogar bis auf die Verarbeitung eines Mehls zu Brot, Keksen und Kuchen durchgreifen darf.

An diesem Beispiel zeigt sich, dass die immer wieder geäußerte Befürchtung des DBV berechtigt ist, wonach bereits heute mit Patenten auf tierisches und pflanzliches Material Pflöcke eingeschlagen werden, die nicht wieder rückholbar sind. Nachdem das kostenaufwendige Bemühen der LWK leider gescheitert ist, muss nun die Politik handeln, damit dieses Patent in der zweiten Instanz zu Fall gebracht wird. Jedes einzelne Einspruchsverfahren ist allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein - grundsätzlich muss das Übel an der Wurzel gepackt und müssen die rechtlichen Grundlagen geändert werden, so der DBV.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Dezember 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2010