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LANDWIRTSCHAFT/1339: Normenkommission setzt Prüfmethode für Glycerin fest (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 15. Januar 2009

Normenkommission setzt Prüfmethode für Glycerin fest

Methode zur Bestimmung des Glyceringehalts festgeschrieben


Glycerin wird aufgrund fallender Preise als energiereiche Futterkomponente in der Landwirtschaft interessanter. In der Positivliste für Einzelfuttermittel hat die Normenkommission den Mindestgehalt an Glycerin mit 80 Prozent festgelegt. Damit ist für den Anwender der erwartete Futterwert gesichert und gering konzentriertes Rohglycerin gelangt nicht ins Futtermittel. Bisher führten aber verschiedene analytische Verfahren zur Bestimmung des Glyceringehaltes zu uneinheitlichen Ergebnissen. Deshalb hat die Normenkommission des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) nun entschieden, dass der Glyceringehalt nach der neu entwickelten VDLUFA-Methode auf Basis der Gaschromatographie festgeschrieben wird, teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Diese Methode ist in das VDLUFA-Methodenbuch Band 3, unter der Position 14.25.1, im September 2008 neu aufgenommen worden.

Neben der Bestimmung des Glyceringehaltes mit der Gaschromatographie schreibt die Normenkommission als weitere Sicherheit vor, die Gehalte an Natrium bzw. Kalium zu kennzeichnen, sobald höhere Konzentrationen im Glycerin enthalten sind. Damit lässt sich eine eventuell erforderliche höhere Wasseraufnahme bei hohen Rationsanteilen berücksichtigen. Bei der Bezeichnung "Glycerin als Futtermittel" handelt es sich ausschließlich um solches, das aus der Aufarbeitung von pflanzlichen Ölen und Fetten stammen muss. Als Futtermittel sollte nur Glycerin eingesetzt werden, dass den Bedingungen der Positivliste entspricht. Das mit zu liefernde Datenblatt des Herstellers gibt dazu Auskünfte über die Fettquelle (ausschließlich pflanzliches Fett), das Herstellungsverfahren sowie wichtige Fütterungshinweise.

Die Positivliste definiert einheitliche Standards für die Beschreibung und die Qualität von Einzelfuttermitteln. Jedes gelistete Produkt wird einer wissenschaftlichen Beurteilung durch die Normenkommission unterzogen, bevor es in die Liste aufgenommen wird. Somit trägt das Instrument der Positivliste entscheidend zu mehr Transparenz und Sicherheit innerhalb der Lebensmittelkette bei. Die Arbeit der Nomenkommission wird durch die landwirtschaftliche Rentenbank gefördert. Innerhalb des Prüfsystems der QS Qualität und Sicherheit GmbH dient die Positivliste als Standard für die Zulassung von Einzelfuttermitteln. Landwirte und Futterunternehmen im QS-System dürfen nur solche Futtermittel einsetzen, die in der Positivliste gelistet sind. Über diesen Weg hat sich die Liste in der Praxis seit Jahren fest etabliert. Die Normenkommission ist ein Gremium von Fachleuten aus der Wissenschaft und Wirtschaft. Diese erstellt die Positivliste im Auftrag des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL). Der ZDL ist ein Zusammenschluss aus Deutschem Bauernverband (DBV), der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) und dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV).


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Januar 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2009