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MELDUNG/392: Afrikanische Schweinepest - Speisereste nicht achtlos wegwerfen (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 56 vom 28.02.14

Afrikanische Schweinepest: Speisereste nicht achtlos wegwerfen

Bundesminister Schmidt: "Alle sind aufgerufen, durch vorsorgendes Verhalten eine weitere Ausbreitung zu verhindern"



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ruft zur erhöhten Wachsamkeit auf, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Europa zu verhindern. Zu diesem Zweck startet das BMEL in der kommenden Woche eine Aufklärungskampagne an Autobahnraststätten, Parkplätzen und Autohöfen.


An den Autobahnen in Ostdeutschland, aber auch in den südlichen und westlichen Bundesländern informieren Warnplakate über die Afrikanische Schweinepest. Reisende werden aufgefordert, Speisereste nicht achtlos zu entsorgen, sondern nur in verschlossene Müllbehälter zu werfen. Das Plakatmotiv sowie Antworten auf häufige Fragen zur ASP sind auf der BMEL-Website www.bmel.de/asp abrufbar. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hält umfassende Informationen bereit (http://www.fli.bund.de).

Die deutschen Behörden beobachten die Situation derzeit mit erhöhter Aufmerksamkeit, nachdem in den zurückliegenden Wochen die Afrikanische Schweinepest erstmals bei Wildschweinen im südlichen Teil Litauens sowie Anfang Februar im nordöstlichen Teil Polens festgestellt wurde. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt appelliert an die Bevölkerung, Tierhalter und die Jägerschaft: "Auch wenn derzeit keine Hinweise vorliegen, dass sich die ASP weiter nach Westen ausbreitet, sind umfassende Vorsorgemaßnahmen auf verschiedenen Ebenen erforderlich. Alle sind aufgerufen, sich mit den Tücken der Schweinepest vertraut zu machen und durch vorsorgendes Verhalten ihren Teil dazu beizutragen, eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern."

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die für Haus- und Wildschweine tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. Die Schweinepest wird entweder direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und kann etwa auch über Transportfahrzeuge eingeschleppt werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann bereits ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Für Reisende, insbesondere auch Fernfahrer, gilt daher der dringende Hinweis, keine Lebensmittel tierischer Herkunft oder Reiseproviant aus den betroffenen Gebieten mitzubringen. Generell sollten Speisereste in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden. An der aktuellen Plakataktion beteiligen sich die Straßenbauverwaltungen in Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland brächte neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich. Im Seuchenfall ist der gesamte Tierbestand zu töten. Diese enormen wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter würden verschärft durch großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten. Besonders kritisch wäre eine Einschleppung in den Schwarzwildbestand, weil hier die Möglichkeiten der Seuchenbekämpfung begrenzt sind.

Das BMEL informiert die Bundesländer, Tierhalterverbände und die Jägerschaft regelmäßig über die Lage und die empfohlenen Maßnahmen. Für die Veterinärämter und den Einzelhandel hat das BMEL einen Handzettel zum Download vorbereitet. Das Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit - aktualisiert regelmäßig seine Risikobewertung zur Einschleppungsgefahr der ASP. Mit den Bundesländern wurden verstärkte Untersuchungen auf ASP vereinbart. Schweinehalter weist das BMEL auf die besondere Bedeutung hin, die den Regelungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung in diesem Zusammenhang zukommt.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 56 vom 28.02.14
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2014