Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → BILDUNG


GEWERKSCHAFT/362: Bildungsgewerkschaft zu den geplanten Änderungen von BAföG und Wissenschaftszeitvertragsgesetz (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 8. April 2020

GEW: "Bundestag muss Gesetzentwürfe nachbessern"

Bildungsgewerkschaft zu den geplanten Änderungen von BAföG und Wissenschaftszeitvertragsgesetz


Frankfurt a. M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Pläne von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) begrüßt, diese aber zugleich als unzureichend kritisiert und Nachbesserungen angemahnt.

"Die geplante Verlängerung der Höchstbefristungsdauer für befristete Arbeitsverträge in Hochschule und Forschung um sechs Monate ist ein wichtiger Schritt. Damit können die befristeten Arbeitsverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verlängert werden, wenn diese durch die Corona-Krise bei ihrer Forschung und wissenschaftlichen Qualifizierung behindert werden. Statt einer Option brauchen wir jedoch einen Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung. Ob eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einen Nachteilsausgleich erhält, darf nicht von der Willkür der Personalabteilung der Hochschule oder Forschungseinrichtung abhängen. Der Bundestag muss das Gesetz nachbessern", sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandmitglied für Hochschule und Forschung.

Auch die geplante Änderung des BAföG greife zu kurz, stellte Keller fest. "Es ist richtig, dass zusätzliche Einnahmen der Studierenden aus Jobs in systemrelevanten Branchen und Berufen sowie Tätigkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im BAföG anrechnungsfrei bleiben sollen. Nach wie vor fehlen aber eine Verlängerung der Höchstförderungsdauer, um das von der Corona-Krise beeinträchtigte Sommersemester 2020 auszugleichen, eine entsprechende Anpassung des Zeitpunkts der Leistungskontrolle sowie eine unbürokratische Soforthilfe für Studierende, deren Jobs in Folge der Krise wegfallen. Der Bundestag sollte darauf bestehen, dass diese gravierenden Probleme sofort mit angepackt werden", mahnte der GEW-Hochschulexperte.

Keller lobte, dass das Gesetz schnell verabschiedet werden solle. "Das darf aber keine Rechtfertigung dafür sein, auf die übliche Anhörung von Wissenschaftsorganisationen und Gewerkschaften zu verzichten. Auch wenn der Gesetzentwurf am Ende formal von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD ins Parlament eingebracht wird, handelt es sich letztlich um eine Initiative der Bundesregierung. Die GEW ist gerne auch zu einer kurzfristigen Stellungnahme oder einer Online-Anhörung bereit. Die Corona-Krise darf nicht als Vorwand dienen, demokratische Standards auszusetzen", erklärte der GEW-Vize.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 8. April 2020
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a.M.
Telefon: 069/78973-0, Fax: 069/78973-201
E-Mail: info@gew.de
Internet: www.gew.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang