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GEWERKSCHAFT/242: Bildungsgewerkschaft zur Verhandlung zum "Streikrecht für Beamte" (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 17. Januar 2018

GEW: "Grundrecht darf Beamten nicht länger vorenthalten werden"

Bildungsgewerkschaft zur Verhandlung zum "Streikrecht für Beamte" vor dem Bundesverfassungsgericht


Karlsruhe/Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht sich nach der Verhandlung zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte vor dem Bundesverfassungsgericht in ihrer Auffassung bestätigt. "Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das verbeamteten Lehrkräften bis heute vorenthalten wird. Wir wollen das Beamtenrecht modernisieren und demokratisieren. Eine starke Demokratie wie in Deutschland hält es aus, wenn Lehrerinnen und Lehrer streiken", sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Mittwoch in Karlsruhe. Sie machte deutlich, dass die Kollision zwischen der Koalitionsfreiheit für Arbeitnehmer und den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ebenso aufgelöst werden müsse wie die Kollision zwischen europäischem Recht und deutscher Rechtsprechung.

Tepe stellte klar, dass die GEW zwischen Beamten mit hoheitlichen Aufgaben wie in der Justiz, bei der Polizei, dem Militär, aber auch Schulleitungen und Beamten ohne hoheitliche Aufgaben unterscheide. "Lehrkräfte üben keine hoheitlichen Aufgaben aus, deshalb muss das Streikverbot für sie aufgehoben werden", betonte die GEW-Vorsitzende. Die Vorträge vor dem Bundesverfassungsgericht hätten deutlich gemacht, wie groß die Bandbreite der Einschätzungen zu den Auswirkungen des Streikrechts sei: vom Untergang des Staates bis zu kaum wahrnehmbaren Veränderungen. Unterstellungen, ein Streikrecht für Beamte ohne hoheitliche Aufgaben bedrohe die Funktionsfähigkeit des Staates, verwies Tepe "ins Reich der Fabel". Im Bundesland Sachsen gebe es beispielsweise keine verbeamteten, sondern nur angestellte Lehrkräfte. Der Freistaat hatte in den vergangenen Jahren bei Schulleistungsstudien im Bundesländervergleich stets mit die besten Ergebnisse erzielt. "Die GEW hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie mit dem Streikrecht verantwortungsvoll umgeht. Die Lehrkräfte haben ein hohes Berufsethos: Sie wollen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung unterstützen. Streiks richten sich nicht gegen die Kinder, Jugendlichen und Eltern, sondern sollen den Arbeitgeber treffen", unterstrich Tepe. In der Vergangenheit hätten die Arbeitgeber des öfteren nach Gutsherrenarbeit Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt oder die Arbeitszeit erhöht. "Gegen solche Angriffe müssen sich die Lehrkräfte wirksam zur Wehr setzen können", betonte die GEW-Vorsitzende.

Info: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in den nächsten Monaten erwartet.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Januar 2018
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2018

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