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GEWERKSCHAFT/065: Digitale Bildung fördern - aber nicht zu Lasten von Urheberinnen und Urhebern (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 25. März 2015

Digitale Bildung fördern - aber nicht zu Lasten von Urheberinnen und Urhebern


Berlin, 25.03.2015 - Der Bundestag wird am morgigen Donnerstag (26. März 2015) einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD zur Förderung digitaler Bildung beraten ("Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden"). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den überfälligen Schritt, die digitale Bildung zu stärken, warnt jedoch davor, in diesem Zusammenhang urheberrechtliche Vergütungsansprüche zu schwächen.

"Ein kompetenter und verantwortungsbewusster Umgang mit Computern, digitaler Kommunikation und digitalen Inhalten gehört heute genauso zu den notwendigen Bildungsaufgaben wie Lesen, Schreiben und Rechnen", so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Dafür sei es dringend erforderlich, flächendeckend Breitbandanschlüsse bereitzustellen und Schulen mit den notwendigen technischen Geräten auszustatten, wie es auch die Regierungsfraktionen fordern.

"Bildung ist die Grundlage unseres Wirtschaftssystems und damit ein Auftrag an die Gesellschaft", sagte Werneke. Deswegen sei es notwendig, Bildungseinrichtungen so auszustatten, dass der Zugang zu bestmöglicher Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhänge - aber auch, dass Urheberinnen und Urheber der genutzten Inhalte angemessen vergütet würden. "Wenn die Große Koalition in ihrem Antrag ein 'bildungsfreundliches Urheberrecht' und den Zugang zu Inhalten fordert, hat sie unsere volle Unterstützung. Aber das kann es nur in Verbindung mit einer angemessenen Vergütung der Urheberinnen und Urheber geben. Man betritt ja auch keinen Elektrofachhandel und trägt dort Rechner für Schulen heraus, ohne zu bezahlen", sagte Werneke.

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Quelle:
Presseinformation vom 25.03.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2015

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