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BERUF/1854: Neuregelungen für Pflanzentechnologie-Meisterprüfung und Fischwirt-Ausbildung (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 20. Dezember 2017

Neuregelungen für Pflanzentechnologie-Meisterprüfung und Fischwirt-Ausbildung

Beide Novellierungen sind bundesweit in Kraft getreten


Die berufliche Fortbildung für den 2013 eingeführten Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/-technologin ist jetzt bundesweit einheitlich geregelt. Die entsprechende Verordnung über die Meisterprüfung ist am 8. Dezember 2017 in Kraft getreten. Berufliche Perspektiven bieten sich für Pflanzentechnologiemeister wie für ausgebildete Pflanzentechnologen in Betrieben und Einrichtungen der Pflanzenzucht sowie des pflanzenbaulichen Versuchswesens.

Auch die novellierte Verordnung über die Eignung von Ausbildungsbetrieben für die Berufsausbildung Fischwirt/in ist in Kraft getreten. Damit wurden bundesweit einheitlich die grundlegenden Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe im fischwirtschaftlichen Bereich geregelt.

Die Novellierung beider Rechtsverordnungen erfolgte unter fachlicher Begleitung durch praxiserfahrene Sachverständige der für den landwirtschaftlichen Bereich zuständigen Sozialpartner, neben dem DBV der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und der IG BAU.

Beide Verordnungstexte sind online im Bildungsserver Agrar unter der Rubrik "Rechtliche Regelungen" unter folgender Adresse abrufbar:
www.bildungsserveragrar.de/rechtliche-regelungen/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Dezember 2017
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 / 31 904 407, Fax: 030 / 31 904 431
E-Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2017

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