Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → BILDUNG

BERUF/1292: Berufs- und arbeitspädagogische Eignungsfeststellung novelliert (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 30. Dezember 2009

Berufs- und arbeitspädagogische Eignungsfeststellung (Teil IV der Meisterprüfung) novelliert


Die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.

Die "Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (AMVO)" regelt u.a. die Anforderungen für die Teile III (betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse) und IV (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse) der Meisterprüfung, die für alle Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe gemeinsam gelten.

Mit der Zweiten Änderungsverordnung werden die Vorschriften für den Teil IV der Meisterprüfung über die berufs- und arbeitspädagogischen Anforderungen an die nach dem Berufsbildungsgesetz erlassene Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 angepasst. Damit wird die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung innerhalb der gesamten gewerblichen Wirtschaft für die Ausbildungsbefugnis sichergestellt.

Die Anforderungen an die berufs- und arbeitspädagogische Eignung in der Meisterausbildung werden in vier Handlungsfeldern formuliert, die sich noch deutlicher als bisher am betrieblichen Ausbildungsprozess orientieren.

Mit der Änderungsverordnung wird der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Handlungsfähigkeit als Leitziel formuliert, d.h., der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für eine ordnungsgemäße Berufsausbildung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Zum einen wird dadurch die Entwicklung der letzten Jahre in den unterschiedlichen Bereichen des Bildungssystems in Deutschland aufgegriffen, in der die Kompetenzorientierung zunehmend zur Leitlinie wurde. Dies schlägt sich in den Inhalten der vier neuen Handlungsfelder nieder. Damit wird zum anderen ebenfalls die bildungspolitische Diskussion im Zusammenhang mit dem europäischen Qualifikationsrahmen und der damit verbundenen Forderung nach einer stärkeren Transparenz und Vergleichbarkeit berücksichtigt.

Der stärkere Bezug des Ausbildungsgeschehens zum betrieblichen Kontext wird mit dem neuen Teil IV der Meisterprüfung nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich durch die Aufnahme der Arbeits- und Geschäftsprozessorientierung unterstrichen. Mit der Orientierung an Arbeits- und Geschäftsprozessen soll vor allem der Leistungsprozess im Betrieb deutlicher in der Ausbildung berücksichtigt werden.

Die Neuerungen betreffen nicht nur die Meisterinnen und Meister in ihrer Rolle als Vermittler von Fachkompetenzen, sondern auch als Erzieher und Lernprozessbegleiter. So wird die Erweiterung der pädagogischen Aufgabe, die Persönlichkeit der Jugendlichen zu fördern hervorgehoben und die berufspädagogische Funktion unterstrichen.

Die Änderungsverordnung vom 10. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3858) tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Den Text der Verordnung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Weiterführende Informationen

Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=212542.html

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom 10. Dezember 2009 (BGBl I 2009, 3858)
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s3858.pdf%27%5D


*


Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 30. Dezember 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Januar 2010