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VERKEHR/899: Modellvorhaben für mehr Tempo und mehr Akzeptanz durch Maßnahmegesetze


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Januar 2020

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Modellvorhaben für mehr Tempo und mehr Akzeptanz durch Maßnahmegesetze


Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter

Der Deutsche Bundestag hat heute zwei maßgebliche Gesetze zur Planungsbeschleunigung verabschiedet. Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz benennt 14 Verkehrsvorhaben aus den Bereichen Schiene und Wasserstraße, aus denen Modellprojekte ausgewählt werden können, die mit einem Baugesetz realisiert werden. Das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich entlastet unter anderem die Kommunen finanziell bei Eisenbahnkreuzungen und befreit 1:1-Ersatzneubauten von der Genehmigungspflicht.

"Der Ausbau der Schienen- und Wasserwege ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz. Oft hakt es an zu langen Planungsprozessen. Mit dem Maßnahmenvorbereitungsgesetz (MgvG) will der Bund erproben, ob sich Verkehrsprojekte, die für das Gesamtverkehrssystem von hoher Relevanz sind, durch konkrete Baugesetze des Deutschen Bundestages beschleunigen lassen. Dazu wurden Projekte aus den Bereichen Wasserstraße und Schiene ausgewählt, die einen hohen Nutzen-Kosten-Faktor haben und eine deutliche CO2-Einsparung bringen werden.

Das bedeutet keine Einschränkungen der Bürgerbeteiligung. Ziel ist, durch eine verbesserte frühzeitige und zusätzliche Bürgerbeteiligung die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger bereits in die ersten Planungen einzubeziehen, bevor von der zuständigen Planungsbehörde bereits Festlegungen getroffen wurden. Dies kann zu einer deutlichen Verkürzung der Verfahren führen, da es die Akzeptanz und Transparenz der Planungen und des gesamten Verfahrens erhöht. Parlamentarier haben zudem einen größeren Spielraum als eine Behörde etwa bei alternativen Routen oder zusätzlichem Lärmschutz.

Das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sieht zwei wichtige Änderungen vor: So müssen Kommunen bei Eisenbahnkreuzungen mit höhengleichen Bahnübergängen nicht mehr wie bisher ein Drittel der Kosten übernehmen. Auch können, um langwierige Sperrungen und weitläufige Umfahrungen von Brücken für die Schiene und Straße zu verhindern, 1:1-Ersatzneubauten durch ein vereinfachtes Verfahren schneller gebaut werden. Weil im ursprünglichen Gesetzentwurf der ÖPNV nicht berücksichtigt war, haben die Koalitionsfraktionen dies in einem Änderungsantrag nachgeholt. Auch für Infrastrukturen des ÖPNV gilt zukünftig dieses vereinfachte Verfahren.

Das Maßnahmenvorbereitungsgesetz und das Planungsbeschleunigungsgesetz 2020 sind wichtige Bausteine in einem Gesamtkonzept für schnellere Planung und mehr Akzeptanz bei bedeutsamen Verkehrsvorhaben. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich darüber hinaus insbesondere für mehr Personal bei den Planungsbehörden und bessere Bürgerbeteiligung ein."

Copyright 2020 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Januar 2020
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2020

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