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VERKEHR/855: Illegale Autorennen und Handyverbot - Weg frei für mehr Verkehrssicherheit


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. September 2017

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Illegale Autorennen und Handyverbot - Weg frei für mehr Verkehrssicherheit


Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat der Bundesrat wichtige verkehrspolitische Projekte beschlossen. So gaben die Ländervertreter einerseits grünes Licht für härtere Strafen für illegale Autorennen und extremes Rasen, andererseits wurde das Handyverbot modernisiert und schließt nun zum Beispiel auch Touchscreens und Tablets ein.

"Wir sind noch weit von der Erfüllung der Vision Zero - also der Reduzierung der Todesopfer im Verkehr auf null - entfernt. Die neuen Maßnahmen sind aber ein wichtiges Signal. Der Bundestag hatte die Verschärfung der Strafe für die Teilnahme und Organisation von illegalen Autorennen und für das extreme Alleinrasen bereits Ende Juni beschlossen. Wir freuen uns, dass wir im Bundestag eine politische Mehrheit für unsere Initiative erzielen konnten. Diese macht deutlich, dass es sich bei solchem Verhalten nicht um einen Kavaliersdelikt handelt. Die neuen Regelungen sehen strafrechtliche Konsequenzen für die Organisation und Teilnahme an illegalen Autorennen ebenso vor, wie für ein grob verkehrswidriges, rücksichtsloses Fahren zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Das gilt auch dann, wenn kein Menschenleben konkret gefährdet wurde.

Im Zuge der Modernisierung des Handyverbots wurden in der gleichen Verordnung höhere Bußgelder für das Behindern von Rettungskräften beschlossen. Wir halten es für angemessen, dass bis zu 200 Euro fällig werden, wenn jemand keine Rettungsgasse bildet. Die Gasse kann im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden.

Beim Handyverbot gibt es nun eine Übergangsfrist für das Aufnehmen und Halten von Funkgeräten bis 1. Juli 2020. Dies ist ein akzeptabler Kompromiss. Es gab Sorge, dass LKW-Fahrende durch die neuen Regelungen ihren CB-Funk nicht mehr nutzen können und auch andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Fahrschulen, brauchen genügend Vorlauf um sich mit entsprechenden Freisprecheinrichtungen auszurüsten. Dafür gibt die Frist genügend Zeit."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 506 vom 22. September 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2017

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