Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


VERKEHR/833: Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen ab 2018


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 11. November 2016

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen ab 2018


Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter:

Die Ausweitung der Lkw-Maut auf insgesamt fast 40.000 Kilometer sorgt ab 2018 für eine stärkere Nutzerfinanzierung bei Sanierung, Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen. Ein neues Wegekostengutachten, das 2017 vorgelegt wird, liefert die Berechnungsgrundlage der Mautsätze.

"Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Ausweitung der Mauterhebung auf das gesamte Netz der Bundesstraßen beschlossen. Damit bringen wir den angestrebten Systemwechsel zur Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur einen erheblichen Schritt voran. Nach der Absenkung der Gewichtsgrenze auf 7,5 Tonnen und der Ausdehnung auf weitere 1.100 Kilometer autobahnähnlicher Bundesstraßen ist dies ein weiterer Schritt, den Straßengüterverkehr an den Kosten für Sanierung, Aus- und Neubau der Bundesstraßen angemessen zu beteiligen. Bis zu zwei Milliarden Euro werden die zusätzlichen Mauteinnahmen betragen.

Über die Höhe der Mautsätze muss im kommenden Jahr diskutiert werden, wenn das neue Wegekostengutachten für die Jahre 2018 bis 2022 vorgelegt wird. Dabei muss vor allem eine falsche Lenkungswirkung durch unterschiedliche Sätze für Bundesstraßen und Autobahnen ausgeschlossen werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat das Verkehrsministerium aufgefordert, bei der Erarbeitung des Wegekostengutachtens die tatsächliche Achslast der Lkw zur Berechnungsgrundlage zu machen, statt wie bisher Fahrzeugklassen nach der Anzahl der Achsen einzuteilen. Damit haben wir erneut unseren Willen bekräftigt, eine gerechtere Anlastung der tatsächlichen Kosten an die Nutzer der Infrastruktur vorzunehmen.

Der Ausschuss hat mit dem Änderungsantrag der Koalition beschlossen, dass zur Vermeidung von Ausweichverkehren auch auf nachgeordneten Straßen der Länder und Kommunen Maut erhoben werden kann. Damit folgen wir einem ausdrücklichen Wunsch des Bundesrats, der insbesondere für die Anbindung von Schwerpunkten des Güterverkehrs an das Bundesfernstraßennetz eine solche Möglichkeit gefordert hatte. Mit Ausnahmeregelungen für den landwirtschaftlichen Verkehr greift das Gesetz außerdem Bedenken auf, die im ländlichen Raum gegen die Einführung einer flächendeckenden Bemautung herrschten.

Förderungsmöglichkeiten auch jenseits von Aus- und Weiterbildung, die mit bis zu 450 Millionen Euro jährlich der Güterverkehrsbranche zustehen, sollen weiter verbessert werden. Der Bund wird außerdem aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Mauteinnahmen für Bundesstraßen, die in kommunaler Baulast stehen, auch wirklich bei den Kommunen ankommen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 680 vom 11. November 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang