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VERKEHR/811: Luftverkehrsgesetz vereint Sicherheit mit Gesundheitsschutz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. April 2016

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Luftverkehrsgesetz vereint Sicherheit mit Gesundheitsschutz


Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das Gesetz zur 15. Änderung des Luftverkehrsgesetzes zusammen mit einem umfangreichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben damit auch Hinweise der Expertinnen und Experten aus der Öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses vom Februar aufgenommen.

"Mit dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur 15. Änderung des Luftverkehrsgesetzes und einem umfangreichen Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen die Sicherheit und Gesundheitsschutz im Luftverkehr nochmals gestärkt. Mit Einführung einer flugmedizinischen Datenbank wird dabei auch die Vorgabe einer EU-Verordnung umgesetzt. Hierbei werden die hohen deutschen Datenschutzstandards selbstverständlich gewährleistet. Die deutschen Luftfahrtunternehmen und das Luftfahrtbundesamt werden in Zukunft unabhängige Stichprobenkontrollen vornehmen, um gegen Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch vorzugehen. Damit sind wir Vorreiter in Europa.

Mit Einführung eines neuen Tatbestandes bei Ordnungswidrigkeiten ist es nun möglich, Luftfahrzeugführende beim geringsten Anzeichen von Alkohol- oder Drogenkonsum sowie Medikamentenmissbrauch das Weiterfliegen zu untersagen und sie mit einem Bußgeld zu belegen. Daneben werden die Anlaufstellen für suchtkranke Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gestärkt.

Dieses Gesetz schafft zudem Gewissheit für Piloten und Pilotinnen von Rettungshubschraubern, so dass sie weiterhin krankenhausnahe Landestellen bzw. Dachlandestellen nutzen können. Außerdem wird die Novelle des Luftverkehrsgesetzes im Bereich des Lärmschutzes für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und denen der Luftverkehrswirtschaft beitragen. Die Präzisierungen zu Planfeststellungsverfahren erhöhen die Transparenz und sorgen für alle Beteiligten für mehr Klarheit.

So zeigt dieses Gesetz, dass es möglich ist gleichzeitig die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sinnvoll gemeinsam nach vorne zu bringen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 213 vom 14. April 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2016

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