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VERKEHR/698: Keine Absegnung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung durch die Hintertür


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 17. Mai 2013

Arbeitsgruppe: Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Keine Absegnung der WSV-Reform durch die Hintertür



Anlässlich der gestrigen Plenardebatte zur Regelung von Schiffsabfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt erklären der Maritime Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und der zuständige Berichterstatter Gustav Herzog:

Eine Namentliche Abstimmung zum Thema Binnenschifffahrt - das hat es im Parlament bisher selten gegeben. Noch bemerkenswerter ist, dass die Regierungskoalition gestern im Deutschen Bundestag mit 312 Stimmen nur knapp die benötigte Kanzlermehrheit erreichte. Der Grund dürfte weniger in den Inhalten des eher technischen Gesetzes zur Verbesserung der abfallrechtlichen Regelungen in der Rhein- und Binnenschifffahrt liegen; in den Ausschussberatungen am 24. April 2013 hat es noch die einstimmige Zustimmung aller Fraktionen erhalten.

Gestern rächte sich vielmehr, wovor wir als SPD seit Monaten gewarnt haben: Weil die Bundesregierung es versäumt hatte, in dem Gesetzestext die zum 1. Mai 2013 neu eingerichtete "Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt" als zuständige Behörde zu benennen und dort weiterhin die inzwischen aufgelösten Direktionen auftauchten, war sie nun gezwungen, den Entwurf noch im Plenum und unmittelbar vor der Schlussabstimmung per Änderungsantrag zu heilen und so zu verhindern, dass das Gesetz mit Inkrafttreten unwirksam wird - kein Glanzstück des gesetzgeberischen Handwerks.

Die SPD hat von Anfang an davor gewarnt, dass der Verzicht auf ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zu Rechtsunsicherheit führen wird, da die Anpassung der Aufgaben und Zuständigkeiten an die neue Struktur der WSV unterbleibt. Diese Sitzungswoche hat alle Befürchtungen bestätigt.

Auch wenn wir dem Inhalt des Gesetzes zur Schiffsabfallentsorgung in der Rhein- und Binnenschifffahrt zustimmen, haben wir uns als SPD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten, weil es mit der nachträglichen Änderung den von uns abgelehnten Radikalumbau der WSV parlamentarisch abgesegnet hätte. Eine Legitimierung der GDSW durch die Hintertür lehnen wir ab.

Die SPD-Fraktion hat bereits im April in einem Antrag im Deutschen Bundestag gefordert, den Verwaltungsumbau der WSV unverzüglich zu stoppen (Bundestagsdrucksache 17/13228 [1]). Die von Schwarz-Gelb durchgepeitschte Organisationsreform erfolgt überhastet und ohne Not. Einziger Grund ist das Bestreben, den Umbau der WSV und damit Personalabbau und Ausweitung der Vergabe an private Unternehmen vor der Bundestagswahl festzuschreiben. Eine Reform per Organisationserlass ohne gesetzliche Grundlage und unter Umgehung des Deutschen Bundestags und des Bundesrats halten wir für falsch und verfassungsrechtlich bedenklich. Das können wir nicht mittragen.

Dass in dieser Woche nun gleich zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung in letzter Minute repariert werden mussten (denn auch das Schiffsunfalldatenbankgesetz war betroffen), zeigt, dass Schwarz-Gelb sich beim WSV-Umbau mächtig verfahren hat.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 613 vom 17. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2013