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VERKEHR/612: eCall für Neuwagen - Automatischer Notruf bei Verkehrsunfällen bringt mehr


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Juli 2012

Arbeitsgruppe: Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

eCall für Neuwagen: Automatischer Notruf bei Verkehrsunfällen bringt mehr Sicherheit



Anlässlich der technischen Neuerung für mehr Verkehrssicherheit, die das Europaparlament für 2015 beschlossen hat, erklärt die stellvertretende verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kirsten Lühmann:

Ein Unfall auf der Landstraße. Der Fahrer ist leicht verletzt, die Beifahrerin bewusstlos. Statt unter der 112 die Rettungskräfte zu informieren, ruft der Fahrer seine Mutter an - er steht unter Schock. Auf diese Weise verstreicht kostbare Zeit, denn oft entscheiden Minuten darüber, ob Schwerverletzte gerettet werden können. Solche Szenarien habe ich als Polizistin mehrmals erlebt. Daher ist es gut, dass dies bald der Vergangenheit angehört.

Bis 2015 sollen alle Neuwagen auf Europas Straßen mit einem bordeigenen Notrufsystem (e-Call) ausgestattet sein, so haben es die Europaabgeordneten jüngst beschlossen. Das 'eCall-System' bringt eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit im Europäischen Straßenverkehr. Der automatische Notruf alarmiert im Fall eines Unfalls die Rettungsstellen via 112-Notruf. So können Rettungskräfte schneller am Unfallort sein.

Gerade für ländliche Regionen ist dieser Notruf sehr sinnvoll. Hier braucht der Rettungsdienst meist mehr Zeit, um an die Unfallstelle zu kommen, und Landstraßen sind im Vergleich zu anderen Straßen besonders unfallträchtig.

Studien zu Folge kann eine flächendeckende Einführung des eCall- Systems bis zu 2500 Leben pro Jahr retten und die Schwere von Verletzungen bei Straßenverkehrsunfällen um zehn bis 15 Prozent reduzieren.

Nach dem Beschluss des Europaparlaments muss nun die EU-Kommission konkrete Vorschläge zur verbindlichen Umsetzung des eCall-Dienstes vorlegen. Dabei muss natürlich der Datenschutz der Verkehrsteilnehmenden gewahrt werden. Zu überlegen ist auch, den Grundservice grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung zu stellen - also das Absenden eines Notrufs. Wird eine Gesprächsverbindung über die Freisprech-Anlage aufgebaut, könnte diese zum normalen Ortstarif abgerechnet werden, wie sonst auch.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 827 vom 31. Juli 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2012