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SOZIALES/2565: Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Homosexueller ist moralische Verpflichtung


SPD-Pressemitteilung vom 25. Oktober 2016

Petra Nowacki - Die Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Männer nach Paragraph 175 StGB ist eine moralische Verpflichtung


Die neugewählte Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD Petra Nowacki erklärt:

Justizminister Heiko Maas hat Wort gehalten und die Rehabilitierung wie auch die Entschädigung der durch den Unrechtsparagrafen 175 StGB verurteilten Männer voran getrieben. Am vergangenen Freitag verschickte das Ministerium einen Referentenentwurf zur Abstimmung an weitere Ressorts. Neben der Aufhebung der Urteile ist eine finanzielle Entschädigung der noch lebenden Betroffenen von bis 30 Millionen Euro vorgesehen. Neben der Individualentschädigung beinhaltet der Entwurf auch eine Kollektiventschädigung von 500.000 Euro, die der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zukommen, um auch Verantwortung für jene Rechtssprüche zu übernehmen, bei denen die Verurteilten ihre Rehabilitierung nicht mehr erleben können.

Die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der SPD begrüßt das entschlossene Handeln von Heiko Maas. Nachdem im Mai dieses Jahres durch ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Martin Burgi festgestellt wurde, dass eine Aufhebung der Urteile nach dem Paragrafen 175 StGB möglich ist, kündigte Heiko Maas umgehend eine Rehabilitierung an. Seit Jahren ist dies ein zentrales Anliegen der Arbeitsgemeinschaft. Nun zeigt die politische Arbeit innerhalb wie außerhalb der SPD ihre Wirkung.

Dass der Paragraph 175 StGB als Schandfleck unsere Justizgeschichte wahrgenommen wird, ist richtig und wichtig. Menschen, die nach diesem Unrechtsparagrafen verurteilt wurden, wurde nicht nur im juristischen Sinne großes Unrecht angetan. Ihre Würde wurde verletzt, da sie stigmatisiert, gesellschaftlich und beruflich ausgegrenzt und ihnen die Chancen genommen wurden, ihre individuellen Lebensentwürfe zu realisieren.

Dass nun eine schnelle Aufarbeitung des Unrechts angegangen wird, macht deutlich, dass queer-politisches Arbeiten sich nicht nur auf die juristische Gleichstellung beschränken darf. Auch das Werben und Eintreten für eine offene und vielfältige Gesellschaft ist eine unerlässliche Aufgabe. Dieser geht die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule mit ihren Forderungen unnachgiebig und konsequent seit Jahren nach. Für die Sozialdemokratische Partei Deutschland ist dadurch nicht nur die völlige Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen eines ihrer politischen Ziele, auch das Gesellschaftsbild der SPD propagiert Vielfalt statt Einfalt. Die Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Männer nach Paragraph 175 StGB ist daher auch eine moralische Verpflichtung.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 231/16 vom 25. Oktober 2016
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2016

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