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SOZIALES/2494: ALG I-Sonderregelung für kurz befristet Beschäftigte verlängert



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. Februar 2016

Arbeitsgruppen: Arbeit und Soziales, Kultur und Medien

ALG I-Sonderregelung für kurz befristet Beschäftigte verlängert

Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales;
Burkhard Blienert, zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Kultur und Medien:

Mit dem "Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung" hat das Bundeskabinett in dieser Woche die befristete Sonderregelung zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) für überwiegend kurz befristete Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Während der Anspruch auf ALG I grundsätzlich erst bei zwölf Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren erworben werden kann, gilt nach der Sonderregelung eine verkürzte Anwartschaft von sechs Monaten. Diese Regelung ist insbesondere für Kreativ- und Kulturschaffende von elementarer Bedeutung.

"Die Verlängerung der ALG-I-Sonderregelung bis Mitte 2018 ist sowohl in sozial- als auch in kulturpolitischer Hinsicht ein Fortschritt. Auch wenn es noch nicht die erhoffte langfristige Lösung ist, beenden wir mit dieser Regelung eine Phase der Unsicherheit und schaffen das nötige Zeitfenster für die Ausgestaltung einer tragfähigen Anschlussregelung.

Ursprüngliches Ziel der Sonderregelung war es, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung für kurzbefristet Beschäftigte - vor allem im Kulturbereich - zu stärken. Die vorliegenden Zahlen der Antragstellungen und -bewilligungen zeigen jedoch, dass die ALG I-Sonderregelung in ihrer bestehenden Form nur bedingt greift.

Die restriktiven Zugangsvoraussetzungen haben sich für die Betroffenen in der Praxis als Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme der Sonderregelung erwiesen. Das hat zur Konsequenz, dass sie trotz Zahlung von Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung im Falle eines Arbeitsplatzverlustes kein Arbeitslosengeld I erhalten.

Eine Nachfolgeregelung muss - entsprechend unserer Vereinbarungen im Koalitionsvertrag - den Besonderheiten von Erwerbsbiografien kurzbefristet Beschäftigter im Kreativ- und Kulturbereich Rechnung tragen. Deshalb plädieren wir dafür, die Verdienst- und Befristungsgrenzen der Sonderregelung (zu berücksichtigende Beschäftigungsdauer von zehn Wochen; Verdienstobergrenze von 34.020 Euro im Jahr) der Berufswirklichkeit im Kulturbereich anzupassen. Auf diese Weise können bestehende rechtliche sowie praktische Hürden abgebaut und die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung ausgebaut werden."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 74 vom 5. Februar 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2016

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