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SOZIALES/2435: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Juni 2015

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

Nach dem Votum der Iren, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zuzulassen, hat auch bei uns in Deutschland die öffentliche Debatte wieder Fahrt aufgenommen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Öffnung der Ehe bereits seit Jahren auch in verschiedenen parlamentarischen Initiativen und hat dies auch in ihrem letzten Regierungsprogramm zum Ausdruck gebracht.

"Wir sind sehr dankbar für die erneut eröffnete öffentliche Debatte über die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Für lesbische und schwule Paare gibt es bereits in 21 europäischen Staaten die Möglichkeit einer Art eingetragenen Lebenspartnerschaft in verschiedenen Ausgestaltungen, zehn Staaten haben inzwischen die Ehe geöffnet. Es ist Zeit, dass wir auch in Deutschland diesen Schritt gehen.

Rechtstechnisch ist der große Vorteil der Ehe für alle, dass man dadurch mit einem Schlag alle noch bestehenden Diskriminierungen endlich beseitigen würde. Das gilt auch für die gemeinsame Adoption von Kindern. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass man dafür das Grundgesetz nicht ändern müsste. Dies stützt auch unsere Rechtsauffassung. Der einzige Unterschied zwischen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist die Kombination der Geschlechter. Das Bundesverfassungsgericht versteht diese beiden Institute als funktionell gleichartig und hat darüber hinaus seit 1993 geurteilt, dass auch der Ehebegriff einem gesellschaftlichen Wandel unterliegt. Selbst wenn eine Verfassungsänderung nötig wäre, würden wir dies unterstützen, denn das würde die Gleichartigkeit der Verbindung noch unterstreichen. Was schadet es "herkömmlichen" Ehen und Familien, wenn die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen wird? Nichts.

Wir sollten als Parlament diese Entscheidung bewusst und gemeinsam treffen und nicht im Sinne der Union warten, bis wir als Gesetzgeber wieder durch das Bundesverfassungsgericht dazu aufgefordert werden, das Recht anzupassen.

Wir möchten uns ausdrücklich unserem Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann anschließen und fordern die Union nachdrücklich auf, ihre Position zu überdenken und den Koalitionsvertrag insofern zu öffnen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 470 vom 18. Juni 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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