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SOZIALES/2305: Ghetto-Rentengesetz einstimmig im Bundestag beschlossen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 6. Juni 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Ghetto-Rentengesetz einstimmig im Bundestag beschlossen



Kerstin Griese, zuständige Berichterstatterin:

Der einstimmige Bundestagsbeschluss zu "Ghetto-Renten" ist ein wichtiges Zeichen für die Betroffenen. Jetzt ist die rückwirkende Auszahlung der Ghetto-Renten ab 1997 möglich. Damit erreichen wir eine Verbesserung für die hochbetagten Menschen, die in den Ghettos der Nazis unter schwersten Bedingungen gearbeitet haben.

"Bereits 2002 hatte der Bundestag beschlossen, den Menschen, die in vom NS-Regime errichteten Ghettos arbeiten mussten, Renten ab dem Jahr 1997 zu zahlen. Die Anspruchsvoraussetzungen waren aber so unzureichend und restriktiv, dass bis 2009 rund 90 Prozent der Anträge abgelehnt wurden. Erst 2009 bewirkte das Bundessozialgericht mit einer veränderten Rechtsprechung, dass deutlich mehr Renten durch die Rentenversicherungsträger bewilligt und ausgezahlt werden konnten. Allerdings galt für die Antragsteller die im Sozialrecht verankerte Rückwirkungsfrist von vier Jahren. Diese Rückwirkungsfrist führte dazu, dass Renten erst ab dem Jahr 2005 gezahlt wurden. Als Ausgleich für diesen späteren Rentenzugang wurden Zuschläge gezahlt. Dieses Verfahren empfanden die Betroffenen, die ihre Anträge wesentlich früher gestellt hatten, als große Ungerechtigkeit.

Mit der jetzt verabschiedeten Gesetzesänderung entfällt die Rückwirkungsfrist von vier Jahren. Damit können in Zukunft alle ehemaligen Ghettoarbeiter und -arbeiterinnen ihre Renten ab dem ursprünglich vorgesehenen Datum der Zahlung von Juli 1997 erhalten. Alle Betroffenen können zwischen zwei Optionen wählen: Nachzahlung der Rente oder die Zahlung der Rente in der bisherigen Höhe mit den Zuschlägen. Die Rentenversicherung wird alle Betroffenen in ihrer Landessprache darüber informieren, damit eine individuelle Entscheidung möglich ist. Außerdem wird die Antragsfrist aufgehoben, so dass die Betroffenen Holocaust-Überlebenden auch weiterhin Renten beantragen können.

Mit diesem Gesetz erhalten alle Menschen, die in Ghettos gearbeitet haben, endlich eine Rente für die harte Arbeit, die sie unter unmenschlichen Bedingungen und unter ständiger Lebensgefahr geleistet haben. Diese Geste der Menschlichkeit war überfällig."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 339 vom 6. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014