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SOZIALES/2273: Rentenpaket ist ein Gewinn für ostdeutsche Frauen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. März 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Rentenpaket ist ein Gewinn für ostdeutsche Frauen



Daniela Kolbe, stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales:

Entgegen aktuellen Medienberichten werden ostdeutsche Frauen bei der sogenannten "Mütterrente" nicht benachteiligt. Die übergroße Mehrheit der Frauen wird keine oder nur eine sehr geringe Nichtanrechnung der zusätzlichen Anwartschaften aus der verlängerten Kindererziehungszeit erleben. Gerade die heutigen Rentnerinnen aus dem Osten profitieren sogar überdurchschnittlich.

"Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben Ansprüche immer nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Schon heute sagt die Gesetzeslage also, dass zusätzliche Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten gekappt werden, wenn gleichzeitig zu einem überdurchschnittlichen Einkommen gearbeitet wurde. Daran ändert auch das aktuelle Rentenpaket der Bundesregierung einschließlich der sogenannten "Mütterrente" nichts.

Richtig ist, dass mehr Frauen im Osten als im Westen im zweiten Jahr nach der Geburt eines Kindes wieder gearbeitet haben. Allerdings haben die meisten von ihnen als junge Mütter am Anfang des Berufslebens noch kein so hohes Einkommen erzielt. Die übergroße Mehrheit der Frauen wird daher kaum davon betroffen sein, dass der zusätzliche Entgeltpunkt aus einem weiteren Jahr der Kindererziehungszeit nicht voll zum Tragen kommt. Einige wenige Gutverdienerinnen werden stärker betroffen sein.

Gleichzeitig profitieren Mütter aus dem Osten, die heute schon in Rente sind, besonders von der geplanten Regelung, den zusätzlichen Rentenpunkt an Bestandsrentnerinnen pauschal zu vergeben. Damit erhalten alle Mütter einen vollen Punkt, unabhängig davon, wie viel sie nach der Geburt ihrer Kinder verdient hatten.

Insgesamt ist das Rentenpaket damit ein Gewinn für ostdeutsche Frauen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 171 vom 28. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2014