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SOZIALES/2099: Positives Grundsatzurteil - Bett ist Erstausstattung für wachsende Kinder


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. Mai 2013

Arbeitsgruppe: Verteilungsgerechtigkeit und soz. Integration

Positives Grundsatzurteil: Bett ist Erstausstattung für wachsende Kinder



Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Mit seinem Urteil, dass Hartz-IV-Familien für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zusteht, wenn das Kinderbett zu klein wird, hat das Bundessozialgericht in Kassel gutes Recht gesprochen.

Dieses positive Urteil ist eine erneute Bestätigung dafür, dass die die Praxis der Einmalzahlungen ausgedehnt werden muss.

Es ist erneut eine starke Abmahnung der Bundesregierung, die sich weigert, für ein menschenwürdiges Existenzminimum Bedürftiger und vor allem von Kindern in Not zu sorgen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 625 vom 23. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2013