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SOZIALES/2017: Beschränkungen beim Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner sind verfassungswidrig


SPD-Pressemitteilung 069/13 vom 19. Februar 2013

Dittmar: Die Bundesregierung ist wie ein störrischer Esel

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:



Erneut hat das Bundesverfassungsgericht mit der ganzen Kraft des Grundgesetzes zugeschlagen - und die Bundesregierung verhält sich in Sachen Gleichstellung von Lesben und Schwulen weiterhin wie ein störrischer Esel! Hinterbliebenenversorgung, Familienzuschlag, gemeinsame steuerliche Veranlagung, Ehegattensplitting und Adoptionsrecht. Immer wehrt sich die Bundesregierung gegen die rechtliche Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt hat. Erst dann bewegt sie sich widerwillig. Die Bundesregierung zeigt ihre politische Handlungsunfähigkeit, wenn sie alle Entscheidungen nach Karlsruhe abgibt.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt den betroffenen Familien Rechtssicherheit und vor allem den Kindern einen gesicherten Status. Dennoch fehlt es an der vollen Gleichstellung, gegen die sich CDU/CSU und FDP wehren. Die Öffnung der Ehe, wie auf dem SPD-Bundesparteitag 2011 einstimmig gefordert, führt zu einem Abbau von Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Dass die Gesellschaft schon viel weiter als die Bundesregierung ist, sieht man in Umfragen: rund 70 Prozent der Bevölkerung wollen eine vollständige rechtliche Gleichstellung. Nur will die Bundesregierung das nicht wahr haben und sträubt sich weiter wie ein störrischer Esel.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 069/13 vom 19. Februar 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2013