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SOZIALES/1938: Deutschland ratifiziert Beschwerderecht für Kinder


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 9. November 2012

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Beschwerderecht für Kinder



Anlässlich der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Ratifizierung durch Deutschland. Damit ist Deutschland der dritte Staat - nach Gabun und Thailand -, der das Fakultativprotokoll ratifiziert hat. Aber erst, wenn zehn Staaten dies getan haben, kann der Vertrag in Kraft treten.

Die SPD-Fraktion steht für starke Kinderrechte weltweit. Das Zusatzprotokoll eröffnet Kindern ein Beschwerdeverfahren vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, wenn alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft sind.

Aus menschenrechtlicher Sicht sind Beschwerdeverfahren ein großer Schritt für die Durchsetzung und Weiterentwicklung eines wirksamen Menschenrechtsschutzes. Deshalb haben wir uns von Anfang an für die Erarbeitung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention eingesetzt. Ein solches Beschwerdeverfahren liegt seit Herbst 2009 auch für den UN-Sozialpakt vor. Wir fordern heute die Bundesregierung zum wiederholten Mal auf, endlich auch dieses Zusatzprotokoll zu zeichnen und zu ratifizieren.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1244 vom 9. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2012