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SOZIALES/1864: Schwusos zur Gleichstellung von Lebenspartner


SPD-Pressemitteilung 262/12 vom 8. August 2012

Ansgar Dittmar: Union muss sich gesellschaftlicher Realität stellen



Die unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnern bei der Grunderwerbssteuer ist nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu beseitigen. Zudem haben sich 13 Unionsabgeordnete für die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehepartnern ausgesprochen. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

13 Abgeordnete der Union haben deutlich gemacht, dass sie sich der gesellschaftlichen Realität nicht mehr verschließen wollen. Die Signale aus Karlsruhe zur Gleichstellung von Lebenspartnern sind deutlich. Dort heißt es einerseits: Es darf keine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität geben. Andererseits rechtfertigt ein Rückgriff auf Artikel 6, der Förderung von Ehe und Familie, eine Benachteiligung von anderen Lebensformen nicht.

Das ist ein klarer Appell: Die Argumentation der Union, insbesondere der CSU, die die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern mit dem besonderen Schutz der Ehe und Familie begründet, ist falsch. Das sollten auch Herr Geiß und Frau Hasselfeldt endlich akzeptieren!

Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben. Die FDP darf nicht mehr aus bloßer Koalitionsräson ihre liberalen Werte in der Frage der Gleichstellung zurückstellen. Sie weiß die SPD an ihrer Seite.

Langsam wird es eng für Union und FDP. Innerhalb einer Woche haben sowohl der Erste als auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Regierungskoalition deren Steuerpolitik um die Ohren gehauen. Nachdem letzte Woche der Familienzuschlag der 1. Stufe rückwirkend ab Einführung des Lebenspartnerschaftsrechts am 1. August 2001 zu gewähren ist, ist nunmehr auch die unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnern bei der Grunderwerbssteuer rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen. Ein klarer Sieg für die Gleichstellung von Lesben und Schwule.

Die Bundesregierung darf nicht abwarten, bis die Menschen ihre Rechte einklagen. Zumal ihr das Bundesverfassungsgericht deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, dass die sexuelle Identität Verfassungsrang genießt.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 262/12 vom 8. August 2012
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2012