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SOZIALES/1837: Verfassungsgericht bestätigt SPD-Kritik - Leistungen für Flüchtlinge viel zu niedrig


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Juni 2012

Verfassungsgericht bestätigt SPD-Kritik: Leistungen für Flüchtlinge viel zu niedrig



Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausreichend sind. Das ergab die mündliche Verhandlung in Karlsruhe. Hierzu erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Hiller-Ohm:

Von SPD-Seite aus kritisieren wir seit Jahren, dass die Regelsätze für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 zu den Regelbedarfen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe entsprechen. Dieser Kritik scheint sich nun auch das Bundesverfassungsgericht anzuschließen.

Alleinstehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten derzeit 374 Euro pro Monat, während Flüchtlinge mit nicht einmal 225 Euro auskommen müssen. Das sind rund 40 Prozent weniger, bei 6-jährigen Kindern sogar fast 50 Prozent. Das ist weder erklärbar noch hinnehmbar. Hinzu kommt, dass diese Leistungen seit der Einführung 1993 nie erhöht wurden. Im gleichen Zeitraum haben sich die Preise jedoch um etwa ein Drittel erhöht.

Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Deshalb wäre es nur konsequent, wenn das Bundesverfassungsgericht die Leistungen für Flüchtlinge für unvereinbar mit unserem Grundgesetz erklärt.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung weiß seit dem Verfassungsgerichtsurteil zu den Regelbedarfen vor knapp zweieinhalb Jahren, dass sie handeln muss. Aber leider muss die zuständige Bundessozialministerin von der Leyen offensichtlich erst erneut von den obersten Richtern dazu gezwungen werden.

Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Und auch bei der Gesundheitsversorgung, dem Sachleistungsprinzip und der dauerhaften Unterbringung in Sammelunterkünften besteht Reformbedarf.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 691 vom 21. Juni 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2012