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SOZIALES/1744: Die Regierung engagiert sich zu wenig für Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. März 2012

AG Arbeit und Soziales
Behindertenbeauftragte

Bundesregierung engagiert sich zu wenig für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention


Zu Anhörung im Ausschuß für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die Behindertenbeauftragte Silvia Schmidt:

Die Regierung hat bisher zu wenig für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Insbesondere strukturelle Probleme im Sozialgesetzbuch Neun werden bisher nicht angegangen. Das bestätigten auch die Experten einer Anhörung im Deutschen Bundestag.

Zu der Anhörung eingeladen waren unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Bundesvereinigung Lebenshilfe und das Deutsche Institut für Menschenrechte. Dessen Vertreter Dr. Valentin Aichele unterstrich als Erster die enorme Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention und des großen Bedarfs an qualifizierten Kräften innerhalb der Bundesregierung. Die Koordinierungsstelle ("Focal Point") im Bundesministerium für Arbeit ist nicht ausreichend besetzt. Darüber hinaus müßte nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, in der Gesellschaft die Inklusionskompetenz gestärkt werden. Was bisher getan wurde, ist unzureichend und der Staat muß mehr Ressourcen zur Verfügung stellen.

Die Sachverständige Dr. Minou Banafsche vom Max-Planck-Institut für Sozialpolitik München betonte, daß es an der Zeit ist, den Forderungen nach neuen Zuständigkeiten und neuen Leistungen für Menschen mit Behinderung endlich auch konkrete Maßnahmen gegenüber zu stellen. Genau dies fordert auch die SPD-Bundestagsfraktion.

Die Forderungen im Antrag der SPD haben das Ziel, eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistungserbringung für Leistungen zur sozialen Teilhabe anstatt der derzeitigen Fürsorge-Leistung der Sozialhilfe zu schaffen. Teilhabe ist ein Menschenrecht und gehört nicht in die Fürsorgegesetze. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Lebenshilfe zeigten auf, daß in dem komplizierten Rehabilitationssystem eine echte Lotsenfunktion erfüllt werden müßte. Die dafür geschaffenen Servicestellen funktionieren nicht wie beabsichtigt und müssen ebenso wie das Persönliche Budget dringend weiterentwickelt werden. Auch hier ist die Bundesregierung untätig.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 311 vom 20. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2012