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SOZIALES/1726: Gesetzentwurf zum Chancengleichheitsförderungsgesetz - Mehr Frauen in die Chefetagen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 6. März 2012

AG Rechtspolitik
AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mehr Frauen in die Chefetagen der Unternehmen


Anläßlich der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (Chancengleichheitsförderungsgesetz) erklären die zuständige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe Rechtspolitik Eva Högl und die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung streitet, die SPD-Bundestagsfraktion handelt. Denn es ist Zeit für eine gesetzliche Regelung für eine Frauenquote in Wirtschaftsunternehmen. Die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben uns nicht weiter gebracht. Nach der jüngsten Mitteilung der OECD ist Deutschland beim Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen im internationalen Bereich weit abgeschlagen. Ein Drittel der 160 Unternehmen in den DAX-Indizes der Deutschen Börse hat keine einzige Frau in ihren Führungsgremien, weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion bestimmt ab 2015 eine gesetzliche Quote für jedes Geschlecht von 40 Prozent in Vorständen und Aufsichtsräten. Bereits ab 2013 muß eine Quote von 20 Prozent für Vorstände und von 30 Prozent für Aufsichtsräte eingehalten werden. Die Regelungen gelten für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen.

Nach der Grundkonzeption des Entwurfs können Positionen nicht über die Geschlechterquote hinaus besetzt werden. Notfalls müssen die Plätze für das unterrepräsentierte Geschlecht frei bleiben. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen sowohl die Arbeitnehmerbank als auch die Aktionärsbank die Quote erfüllen (freie Stühle). Unter der Annahme, daß jedes Unternehmen dies vermeiden möchte, haben die gesetzlichen Regelungen selbstregulierende Wirkung.

Die Konzeption des freien Stuhls ist einfach und wirksam. Allein steuerrechtliche oder finanzielle Sanktionen würden nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Der Gesetzentwurf beinhaltet keine Regelungen, die die Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen anordnen oder Zweifel an der Vertretungsmacht von Vorständen entstehen lassen. Denn wir wollen handlungsfähige Unternehmen.

Der Staat hat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft zu verwirklichen. Eine gesetzliche Quote hilft, Strukturen zu verändern und die Männerkultur in der Wirtschaft aufzubrechen.

Die Quote dient auch der Wirtschaft. Viele Studien zeigen inzwischen, daß es einen positiven Zusammenhang zwischen Frauen in Führungsgremien und dem wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen gibt.

Die Forderungen der EU-Kommissarin Viviane Reding und des Europäischen Parlaments nach gesetzlichen Quotenregelungen bestätigen den Handlungsbedarf.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 243 vom 6. März 2012
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2012