Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

SOZIALES/1698: Dunkler Schatten über Themenjahr gegen Altersdiskriminierung


SPD-Pressemitteilung 12/12 vom 23. Januar 2012

Graf: Dunkler Schatten über Themenjahr gegen Altersdiskriminierung


Zum heutigen Start des Themenjahres "Im besten Alter. Immer" gegen Altersdiskriminierung, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufen hat, erklärt die Bundesvorsitzende der AG SPD 60 plus, Angelika Graf:

Die AG SPD 60 plus begrüßt den Start des Themenjahres gegen Altersdiskriminierung und dankt der engagierten Leiterin der Antidiskriminierungsstelle für diese Schwerpunktsetzung.

Die Politik hat die Aufgabe, falsche Vorurteile abzubauen. Eine älter werdende Gesellschaft kann sich keine Altersdiskriminierung erlauben. Wir müssen in Deutschland eine Gleichbehandlungskultur entwickeln und sind von diesem Ziel noch weit entfernt.

Die von Schwarz-Gelb Ende letzten Jahres durchgesetzte Kürzung von 400.000 Euro bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefährdet den Kampf gegen Altersdiskriminierung. Nachdem CDU/CSU und FDP das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht verhindern konnten, wollen sie nun offenbar die Antidiskriminierungsstelle finanziell austrocknen.

Die Kürzungen sind ein dunkler Schatten über dem Themenjahr. Altersdiskriminierung ist ein Thema, bei dem die schwarz-gelbe Bundesregierung lieber wegschaut.

Altersdiskriminierung ist weit verbreitet. Jede fünfte Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle dreht sich um Altersdiskriminierung. Es geht dabei um Vorurteile, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten. So gibt es das Vorurteil, dass Ältere nicht so produktiv seien - obwohl es erwiesenermaßen keinen Zusammenhang zwischen Alter und Produktivität gibt. Studien belegen, dass bei identischen Bewerbungen mit unterschiedlichen Altersangaben, die Einstellungschancen mit dem Lebensalter sinken. Es gibt Arbeitgeber, die älteren Beschäftigten keine Weiterbildung anbieten wollen und Kreditinstitute, die Rentnerinnen und Rentner wegen ihres Alters einen Kredit verweigern.

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hat die SPD 2006 den Schutz vor Altersdiskriminierung sowohl im arbeits- als auch im zivilrechtlichen Bereich gegen massiven Widerstand der Union durchgesetzt. Seitdem darf zum Beispiel bei der Ausschreibung von Stellen keine willkürliche Altersgrenze festgesetzt werden. Mit dem Gesetz wurde zudem die Einsetzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschlossen. Diesen Weg müssen wir weitergehen, wir dürfen nicht wieder zurückgehen.


*


Quelle:
SPD-Pressemitteilung 12/12 vom 23. Januar 2012
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2012