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RECHT/677: Kinder besser vor sexuellem Missbrauch schützen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. Februar 2019

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Kinder besser vor sexuellem Missbrauch schützen


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Zur effektiven Bekämpfung von Sexualstraftaten gegen Kinder braucht es mehr Personal und effektivere Ermittlungsmöglichkeiten für die Polizei.

"Die Vorschläge der Union zur Bekämpfung von Sexualstraftaten gegen Kinder gehen teilweise in die richtige Richtung, es fehlt aber die rote Linie. Das Unionskonzept ist halbherzig, weil es den Schwerpunkt auf Strafschärfungen legt und nicht auf Personalverstärkungen und effektivere Ermittlungsmöglichkeiten für die Polizei.

Einige Vorschläge sind außerdem längst vereinbart im Koalitionsvertrag. So haben wir uns auf die Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings ebenso geeinigt wie auf eine Strafbarkeit für das Betreiben eines Darknet-Handelsplatzes für kriminelle Waren wie Kinderpornographie.

Da Kinderpornographie nahezu ausschließlich im Internet gehandelt wird, brauchen die Strafverfolgungsbehörden und insbesondere das Bundeskriminalamt für ihre Ermittlungsarbeit mehr IT-Fachpersonal und bessere technische Ausstattung.

Der Fall Staufen macht deutlich, wie wichtig die Sensibilisierung von Behördenmitarbeitern und Gerichten für Anzeichen von Missbrauch ist. Wir brauchen daher eine Fortbildungsverpflichtung für Richterinnen und Richter, insbesondere im Familienrecht.

Ist sich ein Missbrauchsopfer noch nicht sicher, ob es Strafanzeige erstattet, muss es die Möglichkeit haben, die Verletzungen gleich nach der Tat in anonymisierter Form gerichtsfest zu dokumentieren. Dadurch sind Beweise gesichert, auch wenn das Opfer die Strafanzeige erst Wochen danach stellt. Die anonymisierte Beweissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen muss in Deutschland deshalb flächendeckend ermöglicht werden.

Wenn ein Täter bei Sexualstraftaten DNA-Spuren hinterlässt, muss die Polizei die hieraus erkennbaren Informationen zu Haut-, Haar- und Augenfarbe nutzen können. Dies wollen wir gesetzlich ermöglichen.

Oft scheitert die Strafverfolgung von Sexualstraftaten daran, dass Opfer oder Zeugen unter dem Druck der Täter ihre Aussage zurückziehen. Deshalb wollen wir insbesondere bei Sexualstraftaten, dass Vernehmungen von Zeugen und Opfern per Videoaufnahme gesichert und so im Strafprozess genutzt werden können."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Februar 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2019

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