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RECHT/590: Teilnahme an illegalen Autorennen noch in dieser Legislaturperiode unter Strafe stellen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Februar 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Teilnahme an illegalen Autorennen noch in dieser Legislaturperiode unter Strafe stellen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Das Landgericht Berlin hat gestern zwei Raser zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Den dem Urteil zugrunde liegenden schockierenden Sachverhalt nimmt die SPD-Bundestagsfraktion zum Anlass für einen erneuen Vorstoß, einen eigenen Straftatbestand zu schaffen für die Veranstaltung und die Teilnahme an illegalen Autorennen.

"Der Fall der jetzt verurteilten Raser zeigt die massive Gefahr von illegalen Autorennen für unschuldige Verkehrsteilnehmer. So sehr wir die Entscheidung der 35. Großen Strafkammer begrüßen, so sehr macht das Urteil jedoch auch den Nachbesserungsbedarf im Bereich der Straßenverkehrs-Straftaten deutlich. Denn bereits das bloße Veranstalten eines illegalen Autorennens oder die Teilnahme daran stellt eine so massive Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer dar, dass wir dieses Verhalten auch ohne dass jemand verletzt oder gar getötet wird, strafbar machen müssen. Bisher werden solche Verstöße nur als bloße Ordnungswidrigkeiten geahndet. Illegale Autorennen sind jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern eine massive Gefährdung unschuldiger Verkehrsteilnehmer. Deshalb brauchen wir endlich einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, wonach schon das Veranstalten und die Teilnahme an einem illegalen Autorennen strafbar sind, auch wenn glücklicherweise bei einem solchen illegalen Autorennen niemand verletzt wird.

Dies könnte schon längst geltendes Recht sein. Der Bundesrat hat auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen dem Bundestag bereits im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr zugeleitet. Der Beschluss dieses Gesetzesentwurfs im Bundestag scheiterte an der Union. Die Union wollte lieber einen Gesetzesentwurf von Verkehrsminister Dobrindt, der aber keine Straftatbestände im Strafgesetzbuch vorsah. Zur Abschreckung und Generalprävention ist aber ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch nötig.

Wir fordern die Union auf, nicht weiter zu blockieren, damit noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Strafbarkeit des Veranstaltens und der Teilnahme an illegalen Autorennen zu verabschiedet werden kann."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 88 vom 28. Februar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2017

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